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AHV soll schon ab 2001 in ausländische Aktien investieren

Die schweizerische Alters- und Hinterlassenen- Versicherung (AHV) soll schon ab kommendem Jahr ihr Vermögen auch in ausländischen Aktien anlegen können. Die Regierung verabschiedete am Montag (05.06.) die Botschaft für die Änderung des AHV-Gesetzes.

Ursprünglich war die Änderung mit der 11. AHV-Revision geplant. Auf Grund einer Motion hat der Bundesrat, die Landesregierung, die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten nun aber vorgezogen, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte.

Begründet wird die Ausweitung der Anlagemöglichkeiten mit der besseren Verteilung des Risikos sowie den höheren Erträgen bei vergleichbaren Risiken.
Gemäss den Richtlinien des Verwaltungsrates des AHV-Fonds zur erweiterten Anlagepolitik sollen sukzessive knapp 40 Prozent des AHV-Vermögens in Aktien, Fremdwährungsobligationen und Immobilienfonds angelegt werden.

Bis 1997 war es dem AHV-Fonds untersagt, seine Mittel in Aktien und ähnlichen Beteiligungen anzulegen. Mit der 10. AHV-Revision wurde dieses Verbot teilweise aufgehoben und in beschränktem Rahmen Investitionen in Aktien schweizerischer Unternehmen erlaubt.

swissinfo und Agenturen

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