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Ex-Botschafter Friederich vor Gericht abgeblitzt

Peter Friederich, ehemaliger Schweizer Botschafter in Luxemburg. Keystone

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Schweizer Ex-Botschafters Peter Friederich wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei bestätigt.

Die Lausanner Richter hoben nur die Verurteilung wegen Urkundenfälschung in drei Fällen auf. Das Strafmass von dreieinhalb Jahren Zuchthaus dürfte nur marginal tiefer ausfallen.

Insbesondere ist laut den Lausanner Richtern die Verurteilung wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei nicht zu beanstanden. Hier habe das Bundesstrafgericht willkürfrei annehmen dürfen, dass die von Friederich verschobenen Gelder aus dem Drogenhandel stammten. Dies ergebe sich aus verschiedenen Umständen.

So habe Friederich von Personen Millionen entgegen genommen, die über kein legales Einkommen oder Vermögen verfügt hätten. Das Geld sei ihm ohne Quittung, an öffentlichen Orten und in Plastiksäcken übergeben worden.

Die erhaltenen Mittel habe er dann nach den Anordnungen seiner Auftraggeber einzahlen und transferieren müssen.

Regelmässig verdient

Gewerbsmässig habe Friederich dabei gehandelt, weil er über einen Zeitraum von ungefähr sechs Monaten fortgesetzt und regelmässig als Geldwäscher tätig gewesen sei. Dabei habe er regelmässig ein Monatseinkommen von über 20’000 Franken erzielt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte den ehemaligen Schweizer Botschafter in Luxemburg im Juni 2005 wegen seiner Tätigkeit für spanische Drogenhändler der gewerbsmässigen Geldwäscherei und der Urkundenfälschung sowie in anderem Zusammenhang wegen einfacher Veruntreuung und Gläubigerschädigung schuldig gesprochen.

Besuch beim Bundesrat

Die Richter in Bellinzona verurteilten ihn dafür zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus und 15’000 Franken Busse. Friederich hatte 2001 von der Drogenbande Geld im Gesamtwert von rund 2,4 Mio. Franken entgegen genommen und teilweise über eigene Bankkonten gewaschen.

Für seine Dienste hatte er eine Provision von 134’000 Franken einkassiert, die er zur Begleichung seiner Schulden einsetzte.

Der ehemalige Botschafter erhob gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht, blitzte nun aber damit in Lausanne weitgehend ab.

Friederich war im Juli 2002 nach einem Besuch bei Bundesrat Joseph Deiss verhaftet worden. Die Sache war ins Rollen gekommen, nachdem eine Luxemburger Bank nach einer Einzahlung Friederichs Alarm geschlagen und sich Luxemburg mit einem Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gewandt hatte.

swissinfo und Agenturen

1971: Peter Friederich tritt in den diplomatischen Dienst des Aussen-
ministeriums ein.

1999: Ernennung zum Botschafter in Luxemburg, nachdem er die Schweiz in Vietnam und Kuba repräsentiert hatte.

Juli 2002: Der Diplomat wird in Bern unter dem Vorwurf der Geldwäscherei verhaftet.

August 2002: Nach 38 Tagen Untersuchungshaft wird Friederich aus der Haft entlassen. Er wird von allen Funktionen dispensiert und vorzeitig pensioniert.
Mai 2005: der Prozess beginnt.

6. Juni 2005: Peter Friederich wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.

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