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Wegen “finalem Todesschuss” vor Gericht

In Chur steht ab Montag der Bündner Polizei-Kommandant Markus Reinhardt vor dem Richter. Er hatte im März 2000 den Befehl für den Todesschuss auf einen Amokschützen gegeben.

Der Prozess wird mit Spannung erwartet, denn das Bündner Kantonsgericht wird den in der Schweiz erstmals abgefeuerten “finalen Rettungsschuss” auf einen 22-jährigen Amokschützen in Chur beurteilen.

Der junge Mann wurde am 26. März 2000 auf Befehl Reinhardts von einem Scharfschützen mit Teilmantel-Munition aus 54 Metern Distanz tödlich am Kopf getroffen.

Amokschütze feuerte 35 mal

Zuvor hatte der arbeitslose Metzger mit seinem Sturmgewehr während fast 10 Stunden rund 70 Polizisten in Schach gehalten. Bei Versuchen der Polizei, die Wohnung des Mannes zu stürmen oder zu sichern, wurden zwei Grenadiere schwer verletzt und ein Polizeihund getötet.

Insgesamt feuerte der Amokschütze an jenem Sonntag 35 Schüsse ab. Er wurde von dem Scharfschützen getötet, als er gegen Abend mit dem Sturmgewehr auf den Balkon getreten war. Er hatte zu diesem Zeitpunkt noch 15 Schuss Munition in seiner durchgeladenen Waffe.

Prozess ins Rathaus verlegt

Polizeikommandant Reinhardt wird in dem auf zwei Tage anberaumten Prozess vom renommierten Zürcher Anwalt Lorenz Erni verteidigt. Die Anklage übernimmt der frühere Zürcher Staatsanwalt Robert Akeret. Die Verhandlung findet aus Platzgründen nicht im Gerichtsgebäude, sondern im Churer Rathaus statt.

Akeret wurde als ausserordentlicher Staatsanwalt von der Bündner Regierung mit der Untersuchung des Falles betraut. In seiner Beurteilung kam er zum Schluss, dass der gezielte Todesschuss verhältnismässig und gerechtfertigt gewesen sei, da die Polizei in einer Notwehrsituation gehandelt habe.

Reinhardt geniesst Vertrauen der Regierung

Die Beschwerde-Kammer des Kantons-Gerichtes hiess jedoch eine Eingabe des Churer Anwaltes der Familie des Getöteten gut und hob die Einstellungsverfügung auf. Der Fall wurde neu aufgerollt und gegen den Polizei-Kommandanten wurde Anklage auf vorsätzliche Tötung erhoben. Gemäss Strafgesetzbuch wird ein solcher Tatbestand mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren geahndet.

In Graubünden sorgte der Fall seit der Ankündigung des Prozesses gegen Reinhardt immer wieder für Schlagzeilen. Die Kantonalpartei der Sozialdemokraten verlangte eine Teilsuspendierung des Kommandanten. Die Bündner Regierung stellte sich aber hinter den Angeklagten und sprach ihm ihr Vertrauen aus.

swissinfo und Agenturen

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