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Deutliches Nein zum «konstruktiven Referendum»

Wollen die Stimmberechtigten ein "konstruktives Referendum"? Keystone

Dank dem konstruktiven Referendum sollte das Volk statt bloss über Annahme oder Ablehnung einer Gesetzesvorlage auch über einzelne inhaltliche Änderungen entscheiden können. Die Vorlage wurde in sämtlichen Kantonen deutlich abgelehnt.

Die links-grüne Volksinitiative «Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag» wollte gemäss Initianten die direkte Demokratie ausbauen und verfeinern.

Mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent wurde die Volksinitiative für das konstruktive Referendum verworfen. Die Zustimmungsrate in den Kantonen war gleichmässig tief. Die meisten Sympathien erntete das Volksbegehren im Tessin mit einem Ja-Anteil von 42,5 Prozent. Die Ablehnung wurde allgemein erwartet.

Selbst SP-Nationalrat und Co-Präsident des Befürworterkomitees Andreas Gross erwartete das Nein. Doch «das Ausmass demprimiert mich schon etwas», sagte Gross. Die Menschen trauten sich nicht zu, die Politik selber zu gestalten.

Zufriedene Gegner

Zufrieden war Justizministerin Ruth Metzler mit der Ablehnung des Konstruktiven
Referendums. Die Volksrechte müssten mit dem Blick aufs Ganze reformiert werden. Diese Gesamtschau sei wichtiger als die Selbstverwirklichung von Interessengruppen, die im Parlament ausgearbeitete Kompromisse aufbrechen möchten, erklärte Metzler.

Die Gegner der Vorlage zeigten sich über das klare Verdikt zufrieden. Für die Co-Präsidentin des Gegner-Komitees, FDP-Nationalrätin Dorle Vallender aus Appenzell-Ausserrhoden, beweist der Entscheid Vertrauen ins Parlament, das besser geeignet sei, kohärente Gesetze und tragfähige Politik zu machen. Das Nein zur links-grünen Initiative sei «eine Absage an Einzelinteressen».

Mit dem konstruktiven Referendum sollte ein neues Volksrecht eingeführt werden. Auf Verlangen von 50’000 Stimmberechtigten oder 8 Kantonen hätte über einen Gegenvorschlag zu einem Bundesgesetz abgestimmt werden können, sofern diesem im Parlament mindestens 5 Prozent zugestimmt haben.

Das konstruktiven Referendum hätte – gemäss den Initianten – erlaubt, über Gegenvorschläge zu einem Gesetz abzustimmen, sofern diese in der Beratung im Parlament eine fünfprozentige Unterstützung gefunden haben. Konkret hätte man so ein Gesetz in verschiedenen Varianten zur Abstimmung bringen können.

Das konstruktive Referendum kennt man bereits auf kantonaler Ebene in Nidwalden und Bern. Auf Bundesebene wurde es nun in der Volksabstimmung klar abgelehnt. Das Volk ist offensichtlich der Argumentation der Regierung gefolgt.

Der Bundesrat war der Meinung die Initiative für ein konstruktives Referendum enthalte zu viele Nachteile. So zweifelt er z.B. an deren Handhabung. Bei einer Häufung der Gegenvorschläge könnten Abstimmungsprobleme entstehen, die eventuell mehrere Urnengänge in der gleichen Abstimmungssache erfordern würden.

Die Belastung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde grösser. Zudem hätte das konstruktive Referendum nach Ansicht des Bundesrates politischen Gruppierungen die Möglichkeit eröffnet, Einzelpunkte aus einer im Parlament bereits beratenen Vorlage auszuwählen und sie zur Abstimmung zu unterbreiten. Was allgemein von den Gegnern der Vorlage als «Rosinenpickerei» bezeichnet wurde.

swissinfo und Agenturen

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