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Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien

Der Bundesrat hat am Montag (05.06.) ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien gutgeheissen und ans Parlament überwiesen. Es bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen steuerlichen Schutz.

Es stellt sicher, dass schweizerische Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Industriestaaten keine steuerlich bedingten
Wettbewerbsnachteile erleiden. Das Parlament muss das Abkommen gutheissen, bevor es der Bundesrat ratifizieren kann, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

Bundesrat Pascal Couchepin hatte das Abkommen am 14. April in Skopje unterzeichnet. Der Bundesrat erachtet das Abkommen als geeignete Massnahme, um den Reformprozess im Balkan zu unterstützen, wie der Botschaft zu entnehmen ist.

swissinfo und Agenturen

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