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Ständerat für Fristenlösung ohne Beratungszwang

Heute im Ständerat debattiert: Schwangerschafts-Abbruch swissinfo.ch

Der Schwangerschafts-Abbruch soll in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straflos sein. Dazu braucht es eine ärztliche Beratung, jedoch nicht durch eine staatlich anerkannte Stelle. Dies hat der Ständerat beschlossen.

Der Nationalrat hatte sich für eine Fristenlösung mit 14 Wochen ohne Auflagen ausgesprochen. Im Ständerat stand dem verschärften Nationalratsmodell das CVP-Schutzmodell gegenüber, dass eine Beratung durch «Aussenstehende» vorschreibt.

Kompromissangebot an die CVP

Mit 21 zu 19 Stimmen befürwortete der Ständerat am Donnerstag (21.09.) das Modell, dass der Schwangerschaftabbruch straflos ist, wenn die Schwangere sich schriftlich auf eine Notlage beruft und die Ärztin oder der Arzt sie vorher eingehend beraten hat. Die Abtreibungswillige soll nicht bestraft werden.

Dafür sollen Ärztinnen und Ärzte mit Haft oder Busse bedroht werden, die den Abbruch ohne schriftliches Gesuch der ungewollt Schwangeren vornehmen. Sie sollen überdies der Frau gegen Unterschrift das gesamte bestehende Beratungs- und Hilfsangebot und die Adoptionsmöglichkeiten darlegen.

Mit diesem Kompromiss kam der Ständerat der CVP und einer Mehrheit der SVP entgegen, die sich für eine obligatorische Beratung der Abtreibungswilligen aussprachen. Nach deren Modell sollen Frauen gebüsst werden, die sich nicht mindestens drei Tage vor dem Eingriff bei einer anerkannten Beratungsstelle melden.

Gegen Entmündigung der Frau

Wie Kommissionspräsident Dick Marty (FDP/TI) ausführte, kann der Entscheid einer Frau über den Abbruch ihrer Schwangerschaft nicht an Dritte delegiert werden. Niemand wolle mehr eine Frau wegen eines Abbruchs ins Gefängnis schicken, sagte Rolf Schweiger (FDP/ZG). Keine Frau entscheide sich leichtfertig gegen das Kind.

Die vom Staat verlangte Beratung griffe in die Privatsphäre der Frau ein, argumentierte Christiane Brunner (SP/GE). Sie wäre eine Schikane und entmündigte die eigenverantwortliche erwachsene Frau, doppelte This Jenny (SVP/GL) nach. Verlierer wären in jedem Fall die unerwünschten Kinder.

Ermutigung zur Geburt

Marianne Slongo (CVP/NW) hielt dagegen, eine ungewollt schwangere Frau befinde sich im Stress und sei auf den Rat einer aussenstehenden Fachperson angewiesen, die die Interessen des ungeborenen Kindes wahrnehme. Die Gefahr einer Affekthandlung müsse verhindert werden. Deshalb brauche es eine Beratungspflicht.

Die Beratungsstelle müsse die Frau ermutigen, das Kind auszutragen, sagte Hansruedi Stadler (CVP/UR). Es sei eine Güterabwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensinteresse des Kindes vorzunehmen. Justizministerin Ruth Metzler stellte sich namens des Bundesrates hinter das CVP-Modell.

Auf Antrag von Thomas Pfisterer (FDP/AG) verkürzte der Ständerat mit 35 zu 3 Stimmen die vom Nationalrat beschlossene Straflosigkeitsfrist von 14 auf zwölf Wochen. Die Kantone sollen auf Antrag von Samuel Schmid (SVP/BE) überdies die Kliniken bezeichnen, die Abbrüche vornehmen dürfen. Die Vorlage geht an den Nationalrat zurück.

swissinfo und Agenturen

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