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Systemwechsel bei Besteuerung des Eigenmietwertes umstritten

Die von der Regierung angestrebte Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in der Schweiz wird mehrheitlich begrüsst. Die Ansichten, unter welchen Bedingungen dies geschehen soll, gehen aber weit auseinander. Dies ergab das Vernehmlassungsverfahren.

Systemwechsel grundsätzlich begrüsst

Gemäss dem Plan der Schweizer Regierung soll künftig auf die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum und auf den steuerlichen Abzug der Hypothekarzinsen und des Liegenschaftsunterhaltes verzichtet werden.

Die Frist für die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Eigenmietwertbesteuerung/Systemwechsel) ist vor wenigen Tagen (14.07.) abgelaufen.

Für einen Systemwechsel sprechen sich in der Konsultation grundsätzlich fast alle aus: der Mieterverband ebenso wie der Hauseigentümerverband, der Hausverein, die Schweizerische Zentralstelle für Eigenheim- und Wohnbauförderung und auch die Regierungsparteien.

Die Bemessung des Eigenmietwertes erfordere einen zu grossen administrativen Aufwand, lautet der Tenor quer durch. Zudem bestünden zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede bei der Bemessung dieses fiktiven Wertes.

Kostenneutralität in Frage gestellt

Bereits bei der Frage, ob der Systemwechsel kostenneutral erfolgen soll, scheiden sich aber die Geister. Dafür sei der Spielraum zu eng, argumentieren etwa der Hauseigentümerverband und die bürgerlichen Parteien.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) findet, allfällige negative Auswirkungen des Systemwechsels auf einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen seien in Kauf zu nehmen.

Der Mieterverband und die Sozialdemokratische Partei (SP) halten fest, grössere steuerliche Ausfälle dürften weder beim Bund noch bei Kantonen und Gemeinden anfallen. Weil die Ertragswirkungen je nach Annahme des Hypothekarzinssatzes nur ungenau berechnet werden könnten, seien Abweichungen in zweistelliger Millionenhöhe noch akzeptabel.

Für den Hauseigentümerverband ist die politische Vorgabe der absoluten Steuerertragsneutralität eine falsche Optik. Der in der Verfassung verankerte Auftrag zur Förderung des selbstgenutzten Wohnraums werde dabei zu wenig berücksichtigt.

Unterhaltsabzug beibehalten

Insbesondere aber kritisiert der Hauseigentümerverband, durch den Verzicht auf den Unterhaltsabzug werde ein Einbruch bei den Unterhaltsaufwendungen in Kauf genommen. Dies werde volkswirtschaftlich ins Gewicht fallen und den hohen Standard in der Eigenheimversorgung gefährden. Ähnlich argumentiert auch die Freisinnig Demokratische Partei (FDP).

Die Abschaffung des Unterhaltskostenabzugs würde viele Wohneigentümer hart treffen, fürchtet die CVP. Auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) hält an dem Abzug fest. Zusätzlich verlangt sie auch die Weiterführung des Abzugs der Schuldzinsen.

Demgegenüber finden SP und Mieterverband die Aufhebung der beiden Abzüge als folgerichtig für den Systemwechsel.

SGB dagegen – Kantone gespalten

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt den vorgeschlagenen Systemwechsel gänzlich ab. Die Steuerbefreiung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Abschaffung der Schuldzinsabzüge begünstige vermögende Besitzer des selbstgenutzten Wohneigentums, während der Erwerb von Wohneigentum erschwert werde.

Gespalten sind die Kantone. Zürich, Uri, Thurgau, Schaffhausen und Aargau sind für den Systemwechsel. Bern, Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Innerrhoden bevorzugen die Beibehaltung der heutigen Lösung.

Das Vernehmlassungsverfahren

Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance hin bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen geprüft werden.

Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.

swissinfo und Agenturen

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