Umstrittene Fortsetzung der Hilfe für benachteiligte Gebiete
Die Fortsetzung der Bundeshilfe für wirtschaftlich benachteiligte Gebiete ist umstritten. Befürwortet wird die Weiterführung vor allem im Jurabogen und in Mitte-Links-Kreisen. Bürgerliche Parteien und einige Deutschschweizer Kantone haben Vorbehalte.
Der nach dem früheren FDP-Nationalrat und Ex-Biga-Chef Jean- Pierre Bonny benannte Beschluss aus dem Jahre 1978 hat seinen historischen Ursprung in der spezifischen Problematik der Jura- Region.
1995 wurde der Bonny-Beschluss erstmals angepasst und bis Mitte nächsten Jahres verlängert. Nun soll er erneut modifiziert und bis 2006 verlängert werden.
Der Erlass von 1995 erlaubte es dem Bund, Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen mit Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen zu fördern. Neu ist nur noch die Unterstützung einzelner Betriebe sowie überbetrieblicher Institutionen und Initiativen vorgesehen. Die Zinskostenbeiträge sollen dagegen entfallen.
SVP gegen Verlängerung – FDP mit Vorbehalt dafür
Zu den vehementesten Gegnern des neuen «Bundesbeschlusses zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete» gehört die SVP, auch wenn sie die Problematik gewisser Randregionen anerkennt. In diesen Fällen sei der Weg des Finanzausgleichs aber die bessere Lösung.
Der Bonny-Beschluss sei seinerzeit als vorübergehende Massnahme konzipiert worden; heute sei er überholt: Es bedürfe nicht mehr Einzelförderungsmassnahmen des Staates, sondern adäquater Rahmenbedingungen und tragbarer Steuerlasten.
Dieser Meinung sind auch die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband . Es dürfe nicht Wirtschaftspolitik unter dem Deckmantel der Regionalpolitik betrieben werden, schreibt die FDP. Sie wäre aber unter Vorbehalt einiger Korrekturen allenfalls doch bereit, einer Verlängerung zuzustimmen.
Zu den Gegnern einer Verlängerung des Bonny-Beschlusses gehört auch der Kanton Nidwalden. Die darin erwähnten Instrumente seien nicht mehr zeitgemäss; überdies werde der Standortwettbewerb dadurch verzerrt.
Vorbehalte gegenüber einer Verlängerung hat auch Basel, das sich eine Ausdehnung des Begriffs «Erneuerungsgebiete» auf städtische Zentren wünscht. Ein Überdenken des Begriffs «Erneuerungsgebiet» verlangen übrigens etliche andere Vernehmlasser.
Betroffene Regionen weisen auf Erfolge hin
Diametral anderer Meinung sind die Regionen, welche vom Bundesgeld profitieren konnten. Der Kanton Jura zum Beispiel erinnert an die 1500 Arbeitsplätze, die seit 1978 dank des Beschlusses geschaffen werden konnten; im Kanton Solothurn sollen es sogar 6000 sein.
Ebenso wie der Jura widersetzen sich auch Neuenburg und Schaffhausen der Streichung der Zinskostenbeiträge. Dieser Meinung ist auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, zumal die Beiträge pro Jahr nur 2 Mio. Fr. ausmachten.
Die Baselbieter Regierung befürwortet eine Verlängerung nur bis zum Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs.
Für eine Weiterführung des Bundesbeschlusses sind auch die SP und die CVP. Die SP befürwortet sogar eine Verlängerung um zehn Jahre.
Als störend empfindet es die SP jedoch, dass sich die Bundeshilfe in Zukunft auf Bürgschaften und Steuererleichterungen konzentrieren soll. Die CVP findet, die Mittelausstattung und die Koordination der regionalpolitischen Massnahmen müssten verbessert werden.
Bisher 17 000 Arbeitsplätze geschaffen
Seit dem Inkrafttreten des Bonny-Beschlusses unterstützte der Bund 723 Projekte, was Direktkosten in Höhe von insgesamt 81,2 Mio. Franken verursachte. Hinzu kommen Ausfälle bei der direkten Bundessteuer von schätzungsweise einer bis drei Millionen Franken pro Jahr.
In 20 Jahren wurden insgesamt 17’000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Zu den wichtigsten Nutzniessern des Bundesbeschlusses gehören Neuenburg mit 216 Projekten, Solothurn mit 125, Bern mit 98, der Jura mit 67 und die Waadt mit 51 Projekten.
swissinfo und Agenturen
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