Gefälschte Unterschriften für SVP-Initiativen
Auf den Bögen der SVP-Volksinitiativen zur AHV und gegen den "Asylrechtsmissbrauch" sind je rund 20'000 Unterschriften gefälscht worden. Die Bundesanwaltschaft will abklären, ob ein Offizialdelikt vorliegt.
Man habe schon länger gemerkt, dass es auf den Unterschriftenbögen ungewöhnlich viele ungültige Unterschriften gebe, sagte SVP-Sprecherin Irène Schellenberg zu einem Bericht der «SonntagsZeitung». Bei der Beglaubigung eines Grossteils der Bögen habe sich dann gezeigt, dass rund ein Fünftel der Unterschriften gefälscht sind.
Die SVP geht von einem Sabotageakt aus. Einen konkreten Verdacht über die Urheberschaft der Fälschungen gibt es laut Schellenberg aber nicht. Die ungültigen Unterschriften fänden sich breit gestreut in der ganzen Deutschschweiz.
Bundesanwaltschaft klärt ab
Die Bundesanwaltschaft hat bisher keine Kenntnis von der Unterschriftenfälschung, wie Rolf Debrunner vom Pressedienst des Eidg. Justiz-und Polizeidepartementes (EJPD) am Sonntag (09.07.) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Sie werde jedoch von sich aus aktiv werden und der Sache nachgehen.
Ob ein so genanntes Ermächtigungsverfahren zur Strafverfolgung eingeleitet werde, sei noch offen und Gegenstand der Abklärungen. Wer bei Unterschriftensammlungen Namen hinzufüge, ändere und dadurch das Ergebnis beeinflusse, mache sich strafbar, sagte Strafrechtsprofessor Marcel Niggli im SoZ-Interview.
Laut Schellenberg ging die SVP davon aus, die nötigen je 100 000 Unterschriften beisammen zu haben. Nun müsse man noch einmal «Vollgas geben», um die Initiativen bis 25. November bzw. 10. Februar 2001 zu Stande zu bringen.
swissinfo und Agenturen
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