
Parfüm- Importeure wehren sich für Parallel- Importe

Drei bedeutende Schweizer Importeure von Markenparfümen und Kosmetika wehren sich mit einer gemeinsamen Eingabe an die Wettbewerbskommission (Weko) für so genannte Parallelimporte. Sie wenden sich damit gegen einen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts.
EPA, Alrodo und IMPO Import Parfümerien AG wollen mit ihrer Eingabe an die Wettbewerbskommission nach eigenen Angaben sicherstellen, dass die Konsumentenschaft weiterhin von Preisvorteilen im Ausmass von 15 bis 50 Prozent profitieren kann.
Umstrittenes Urteil des Bundesgerichts
Die Intervention der drei Unternehmungen bei der Wettbewerbskommission (Weko) geht auf das so genannte Kodak-Urteil vom vergangenen Dezember zurück, mit dem der Parallelimport patentierter Güter als nicht zulässig erklärt worden war.
Das Bundesgericht hob einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts auf, das der Discount-Kette Jumbo-Markt erlaubt hatte, gegen den Willen der Kodak SA in England gekaufte Kodak-Filme und -Wegwerfkameras zu importieren. Das Urteil wurde von Konsumentenorganisationen und Politikern aller Schattierungen kritisiert.
Alrodo-Chef Roland Weber bezeichnete den höchstrichterlichen Entscheid an einer Medienkonferenz in Zèrich als «Schuss ins Bein». Die bundesgerichtliche Auslegung des Patentrechts ermögliche Wettbewerbsbehinderungen und führe letztlich zur Lahmlegung der Wirtschaft.
Die Parfümproduzenten könnten den in Europa zwischen Skandinavien und Portugal funktionierenden Wettbewerb in der Schweiz ausschalten, ihre Vertriebskanäle mittels Patenten kanalisieren und monopolisieren und die Preise künstlich hoch halten.
Der Konsumentenschaft entgingen Preisvorteile von 15 bis 50 Prozent, die Existenz der Parallelimporte und Arbeitsplätze würden gefährdet. Dies sei ein Missbrauch des Patentrechts für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.
Klagen bereits unterwegs
Bereits sind Klagen von Parfümproduzenten gegen Parallelimporte unterwegs, wie es an der Medienkonferenz weiter hiess. Laut Johannes M. Trümpy, dem Geschäftsleiter der IMPO Import Parfümerien AG, geht es dabei weniger um die Düfte an sich als etwa um Patente auf Dichtungsringen oder auf Kartonverpackungen.
EPA-Direktionspräsident Werner Kuster sagte, das Urteil wirke auch auf andere Bereiche, etwa den Textilhandel. Zwischen Fachhandel und Parallelimporteuren bestünden «markante, dramatische Preisunterschiede», sagte er.
EPA, Alrodo und IMPO fordern die Wettbewerbskommission zum Handeln auf. Sie soll laut Thomas Sauber, dem juristischen Berater der drei Firmen, klar machen, wo der Missbrauch des Patentrechts beginnt, und erklären, dass dies nicht erwünscht sei.
Die Stellungnahme der Weko wird in wenigen Wochen erwartet. Gefordert wird überdies vom Parlament eine Änderung des Patentrechts, um Missbräuchen einen Riegel zu schieben.
swissinfo und Agenturen

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