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Schächten ist in der Schweiz seit 1893 verboten

Der Bundesrat will mit der Revision des Tierschutzgesetzes das Schächtverbot aufheben. Der Schweizer Tierschutz hält in seiner am Dienstag lancierten Initiative am Verbot fest, das hierzulande seit über 100 Jahren gilt.

Abgeleitet wird die Schächtung aus dem Alten Testament (1. Mose 9,4) respektive der 5. Koransure. In der Bibel wird das Blut als Sitz der Seele definiert. Die Schweiz gehört zu den wenigen Staaten, in denen das Schächtverbot gesetzlich – bis 1973 sogar auf Verfassungsstufe – festgeschrieben ist.

1892, 18 Jahre nach der Gleichstellung der Juden durch die Bundesverfassung 1874, ergriffen Tierschützer die Initiative zum Verbot des Schächtens. Nach einem mit antisemitischen Untertönen geführten Abstimmungskampf wurde sie am 20. August 1893 angenommen mit 60,1 Prozent Ja und 10 3/2 zustimmenden Ständen.

Die jüdische Gemeinde bekämpfte das Schächtverbot. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) wurde nicht zuletzt im Kampf gegen dieses Verbot 1904 in Baden gegründet.

Erst 1973 nahm das Volk in einer Abstimmung eine Verfassungsänderung an, die das Schächtverbot aus der Verfassung strich. Es lebte aber im Tierschutzgesetz weiter. Allerdings beschränkt sich das Verbot hier auf Säugetiere; Geflügel darf geschächtet werden.

In Europa unterschiedlich geregelt

Die EU, die meisten europäischen Länder sowie die USA kennen laut dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Ausnahmeregelungen, die das Schächten erlauben. Gänzlich verboten ist das Schächten im Fürstentum Liechtenstein, in Schweden, Norwegen und Island.

swissinfo und Agenturen

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