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Hongkong und die Schweiz bekämpfen gemeinsam Verbrecher

Die Besondere Verwaltungsregion Hongkong und die Schweiz gehen gemeinsame Wege. Keystone

Zum ersten Mal schliesst die Schweiz einen Rechtshilfe-Vertrag in Strafsachen im asiatischen Raum ab: Die Schweiz und Hongkong werden in Zukunft bei der Verbrechens-Bekämpfung enger zusammenarbeiten.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch (22.11.) eine entsprechende Botschaft zur Ratifikation des Rechtshilfe-Abkommens.

Das am 15. März 1999 in der Besonderen Verwaltungs-Region Hongkong unterzeichnete Abkommen lehnt sich stark ans Europäische Rechtshilfe-Übereinkommen an.

Damit werden laut Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departement EJPD die nach angelsächsischem Recht üblichen Formerfordernisse, wie etwa Beglaubigungen, wesentlich reduziert.

Weitere Bestimmungen orientieren sich am Geldwäscherei-Übereinkommen des Europarats, die für die Wirtschaftsplätze Schweiz und Hongkong besonders bedeutsam sind.

Auf dieser vertraglichen Grundlage können namentlich Zeugen und Sachverständige auf dem Gebiet der anderen Partei einvernommen und Häftlinge zwecks Einvernahme an die andere Partei überstellt werden.

Ferner kann die Erhebung von Beweismitteln veranlasst und die andere Partei um die Herausgabe von Gerichtsakten und amtlichen Schriftstücken ersucht werden. Das Abkommen regelt überdies die Blockierung, Einziehung und Herausgabe von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen.

Die im Juli 1997 von China übernommene ehemalige britische Kronkolonie kann als Sonder-Verwaltungsregion während 50 Jahren die Wirtschafts- und Rechtsordnung beibehalten und so auch selbständig Rechtshilfe-Vereinbarungen mit ausländischen Staaten abschliessen.

swissinfo und Agenturen

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