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Vogelgrippe kann erneut auftreten

Letztes Jahr ist die Vogelgrippe bei Wildvögeln in der Schweiz aufgetreten. (Imagepoint)

Ein Jahr nach dem ersten Auftreten des tödlichen Vogelgrippe-Virus in der Schweiz schliessen die Behörden weitere Infektionen nicht aus.

Die Schweiz ergriff seither verschiedene Massnahmen gegen diese Grippeart und behält die Situation gut im Auge. Seit letzten Oktober ist kein Vogelgrippe-Fall mehr registriert worden.

Am 26. Februar 2006 wurde der erste Fall des H5N1-Vogelgrippe-Virus bei einer Wildente im Genfer See bestätigt. Weitere Fälle am Bodensee folgten.

Zwischen Februar und Ende März 2006 wurden insgesamt 32 positiv getestete Fälle von H5N1 registriert.

Marcel Falk vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) betont, dass es sich bei diesen Fällen im vergangenen Jahr ausschliesslich um Wildvögel und nicht um Geflügel handelte.

Seit Oktober 2006 habe man weitere 433 Wildvögel untersucht, aber keinen H5N1-Befall gefunden. Dies heisse aber nicht, dass 2007 nicht weitere Fälle auftreten könnten.

“Der laufende Winter ist überdurchschnittlich warm”, sagt Falk. “Doch sollte Ende Jahr wieder viel Schnee fallen, könnten wir 2007 erneut Wildvögel mit Virusbefall finden.”

Milde Winter verringern das Risiko

Der milde Winter habe zur Folge, dass weniger Wildvögel wanderten, sagt das BVET. Damit verbreite sich auch das Virus viel weniger.

“Wir müssen noch einiges darüber lernen, wie genau sich die Vogelgrippe bei den Wandervögeln ausbreitet”, sagt Falk. Deshalb habe das Bundesamt letzten Oktober rund um den Bodensee ein Forschungsprojekt begonnen.

Die Vogelgrippe bleibe welt- und europaweit weiterhin verbreitet. Kürzlich kam es in Grossbritannien, Ungarn und Russland zu Vorfällen.

Weiterhin wachsame Behörden

Die Behörden bleiben deshalb wachsam. Die Stallpflicht für Geflügel bleibt noch bis Ende April bestehen. Damit ist das vom Bundesrat letzten Oktober verfügte Verbot gemeint, Zucht- und Mastvögel in die Aussengehege zu lassen. Dies gilt für innerhalb eines 1-Kilometer-Radius von Seen und Flüssen gelegene Geflügelfarmen.

Die Stallpflicht ist zeitlich auf das Gros der Wanderbewegungen von Wildvögeln abgestimmt. Mit diesen, wenn auch weniger strengen Massnahmen als letztes Jahr soll vermieden werden, dass Geflügel mit eventuell vom H5N1-Virus infizierten Wandervögeln im Freien in Kontakt kommt.

Im Sommer beläuft sich die Wasservogel-Population in der Schweiz jeweils auf rund 50’000. Im Winter wächst sie auf eine halbe Million, dann fliegen die Wildvögel nach Afrika weiter.

Ständige Kontrollen

Laut Falk führt das Bundesamt ständige Kontrollen durch um festzustellen, ob der Bann weiterhin nötig sei. Weitere Entscheide seien vor Ende März nicht möglich, erst dann zeichnet sich ab, wie sich der Winter und die Vogelgrippe-Situation entwickeln.

Stichproben werden während den Wintermonaten auch von Vögeln des Boden- und Sempachersees genommen. Proben von Vögeln, die Jäger beim Genfer- und Neuenburgersee geschossen haben, kommen ebenfalls ins Labor. Schliesslich schaue man sich auch tot aufgefundene Tiere an.

In Kraft bleibt auch ein Geflügel-Importstopp aus Ländern ausserhalb der EU, in denen Infektionen vorkamen (meistens Asien und Afrika), und aus Ländern, wo Menschen an dieser Grippe gestorben sind.

Kontrollen an den Flughäfen wurden ebenfalls intensiviert.

Gelagerte Impfstoffe und Medikamente

Letzten Oktober war die Schweiz das erste Land, das bekannt gab, als Teil eines Anti-Pandemie-Plans einen Impfstoff gegen einen auf Menschen mutierten H5N1 für die Bevölkerung einzulagern.

Der Bund lagert zwei Millionen Dosen des antiviralen Medikaments Tamiflu und Impfstoffe für vor und während einer Pandemie in der Höhe von 180 Mio. Franken.

Andererseits bekräftigt das Bundesamt für Veterinärwesen, dass das Risiko für Menschen, in Kontakt mit dem gefährlichen Virus zu kommen, gering bleibe.

“So lange die Vogelgrippe eine Tierkrankheit bleibt, besteht in der Schweiz praktisch kein Risiko, sich anzustecken”, sagt Falk.

swissinfo, Isobel Leybold-Johnson
(Übertragung aus dem Englischen: Alexander Künzle)

Laut den jüngsten WHO-Daten wurden seit 2003 in zehn Ländern 274 menschliche Fälle von Vogelgrippe registriert, mit 167 Toten.

Meistens kam es zur Virusübertragung, wenn Menschen in nahem Kontakt mit krankem Geflügel standen. Experten befürchten ein Mutieren des H5N1-Virus in der Art, dass eine einfache Übertragung von Mensch zu Mensch möglich wird.

In der Schweiz wurde noch kein menschlicher Fall von Vogelgrippe gemeldet.

Zwischen Februar und Ende März 2006 sind 32 Fälle von H5N1-Virenbefall diagnostiziert worden; einer am Genfersee und die anderen im Bodensee-Raum.

Die Behörden beruhigten die Bevölkerung, denn sie waren davon ausgegangen, dass das Virus über die Wildvögel bis in die Schweiz vordringen würde.

Der Stallzwang für Geflügel wurde bereits zwei Mal verfügt: Ende Oktober bis Mitte Dezember 2005 und Mitte Februar bis Ende April 2006.

Der jüngst verhängte Stallzwang dauert noch bis Ende April 2007. Davon betroffen sind 1000 professionelle und 4000 Hobby-Geflügelhalter.

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