Neues Steuerabkommen mit Paris in Kraft
Das erste Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA), in dem die Schweiz den OECD-Amtshilfestandard anwendet, hat Rechtskraft. Es handelt sich um das DBA mit Frankreich, das nach dem Austausch der Ratifikationserklärungen beider Länder in Kraft getreten ist.
Wichtigste Neuerung im DBA mit Frankreich ist die Übernahme des OECD-Standards für Amtshilfe, wie das Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mitteilte. Rechtshilfe wird damit nicht mehr nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung gewährt.
Diese Neuerung kommt einer Lockerung des Bankgeheimnisses gleich. Die Schweiz hat in diese Vertrags-Änderung nur auf ausländischen Druck eingewilligt. Im März 2009 war die Schweiz von der OECD provisorisch auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt worden.
Im April wurde die Schweiz nach Protesten zwar wieder von der schwarzen Liste gestrichen. Sie wurde aber umgehend auf eine graue Liste der «zu beobachtenden Staaten» gesetzt. Von dieser Liste sollte die Schweiz erst im September 2009 gestrichen werden, nachdem sie mit zwölf Ländern neue Doppelbesteuerungs-Abkommen mit der OECD- Amtshilfeklausel unterzeichnet hatte.
Bislang unterzeichnete die Schweiz mit 22 Staaten ein neues DBA mit dem OECD-Standard. Zehn davon wurden vom Parlament bereits ratifiziert. Darunter befinden sich die Abkommen mit den USA, Frankreich und Grossbritannien, nicht aber jenes mit Deutschland, das erst letzte Woche unterzeichnet wurde.
Am Donnerstag haben Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der griechischen Botschafter in Bern, John Mourikis, ein revidiertes DBA unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.
Es war die erste Amtshandlung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf als neue Finanzministerin.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
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