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2024: Neues Jahr, neue Gesetze in der Schweiz

Computerkabel
Die Schweizer Behörden haben nun mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefondaten. Keystone / Matthias Balk

Rentenreformen, strengere Internet- und Telefonüberwachung und mehr Zeit für trauernde Eltern: Am 1. Januar sind in der Schweiz verschiedene rechtliche Änderungen in Kraft getreten. Hier ist eine Auswahl.

E-Autos: Elektroautos unterliegen jetzt der Kraftfahrzeugsteuer wie andere Autos auch. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde aufgehoben.

Das bedeutet, dass Elektroautos mit dem normalen Steuersatz von 4% für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt werden, belegt werden.

Die Steuer wird auf den Einfuhrpreis und nicht auf den Verkaufspreis erhoben. Zwischen 2018 und 2022 ist die Zahl der jährlich importierten Elektroautos von rund 8000 auf über 45’000 gestiegen.

Brustkrebs: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neu die Kosten für die vorsorgliche Entfernung von Brust und Eierstöcken bei Personen mit einem erblichen Risiko (bei bestimmten Hochrisiko-Genen). Bisher wurden die beiden Eingriffe nur beim Vorliegen von zwei bestimmten Genmutationen erstattet.

Altersreform: Der erste Teil der Rentenrevision ist in Kraft getreten. Ein teilweiser Vorbezug oder ein teilweiser Aufschub der Rente ist nun für alle möglich und erlaubt eine schrittweise Reduktion der Erwerbstätigkeit.

Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig ist, kann neu wählen, ob er auf seinem gesamten Einkommen Rentenbeiträge bezahlen will oder nicht bis zur Freigrenze.

Film: Online- und Fernsehdienste in der Schweiz müssen 4% ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote von mindestens 30% an europäischen Filmen einhalten. Dies sieht die sogenannte Lex Netflix vor, der das Schweizer Stimmvolk im Mai 2022 zugestimmt hat.

Damit stehen den hiesigen Filmschaffenden und dem Filmstandort Schweiz schätzungsweise weitere 18 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, vor allem für Serien und audiovisuelle Formate.

Internet: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft können neu einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben. Auch Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister, wie zum Beispiel Architekten oder Handwerker, können einen .swiss-Domainnamen erhalten.

Klima: Grosse Unternehmen in der Schweiz müssen obligatorisch einen Klimabericht publizieren. Dies gilt für Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken.

Die Berichte müssen mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein. Die Unternehmen müssen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Aktivitäten eingehen, Rechenschaft ablegen.

Sie müssen ausserdem die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima offenlegen. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen sowie die Pläne zur Umsetzung dargelegt werden.

Konsumkredite: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird von 11% auf 12% für Barkredite angehoben. Die Regierung erhöht auch den Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel für Kreditkarten, von 13% auf 14%.

Unternehmenssteuern: Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15% besteuert. Die Regierung setzt damit die von der OECD und den G20-Ländern vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen um.

Die Mindeststeuer betrifft Konzerne, die weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Euro (707 Mio. CHF) erwirtschaften, das sind rund 1% der in der Schweiz tätigen Unternehmen.

Kosovarische Staatsangehörige: Kosovar:innen können ohne Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses.

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist weiterhin ein Visum erforderlich.

Ladekabel: Mit dem weit verbreiteten USB-C-Standard werden in der Schweiz einheitliche Ladeprotokolle und Schnittstellen für Mobiltelefone und andere drahtlose Geräte eingeführt.

Dies gilt auch für andere Geräte mit drahtlosen Komponenten wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader.

Die Hersteller müssen die Verbraucher:innen auf der Verpackung und in den Begleitinformationen über die Ladeeigenschaften des Geräts informieren und angeben, ob ein Ladegerät mitgeliefert wird. Sie sind auch verpflichtet, Geräte ohne Ladegerät in ihrer anzubieten.

Mehrwertsteuer: Der Konsum in der Schweiz ist erneut teurer geworden. Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 7,7% auf 8,1% angehoben. Der ermässigte Satz für Lebensmittel steigt von 2,5% auf 2,6%.

Überwachung: Die Behörden haben mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefondaten. Anonyme Anrufe mit Bombendrohungen können in der Schweiz leichter verfolgt und gefährdete Personen ausfindig gemacht werden.

Die Strafverfolgungsbehörden sollen auch schneller auf die Daten zugreifen können. Bislang hatten die Anbieter von Telekommunikationsdiensten einen Tag Zeit, um auf eine Anfrage der Behörden zu reagieren. Diese Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.

Post: Die Schweizerische Post erhöht die Preise für Briefe und Pakete. A- und B-Post-Briefe werden um je 0,10 Franken teurer (1,20 bzw. 1 Franken), Priority- und Economy-Pakete um 1,50 Franken.

Todesfälle: Stirbt ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Elternteil nun Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub. Stirbt die Mutter des Kindes innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes, hat der Ehepartner Anspruch auf 14 Wochen Urlaub zusätzlich zu den zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.

Stirbt der Vater oder die Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, so hat auch die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub.

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