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Auch Ständerat für Bewaffnung von Friedenssoldaten

Das revidierte Militärgesetz sieht eine Bewaffnung von Schweizer Friedenssoldaten im Ausland vor. Keystone

Schweizer Friedenssoldaten im Ausland sollen sich im Rahmen eines UNO- oder OSZE-Mandats zum Selbstschutz bewaffnen können. Der Ständerat hat am Mittwoch (21.06.) als zweite Kammer die Revision des Militärgesetzes mit 36 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.

Im Gegensatz zum Nationalrat (grosse Kammer) ist der Ständerat (kleine Kammer) der Ansicht, dass friedensfördernde Einsätze ausschliesslich auf der Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandats in Frage kommen. Die grosse Kammer war – wie anfänglich auch der Bundesrat – der Ansicht gewesen, dass für solche Einsätze die Zustimmung der betroffenen Staaten genüge.

Der Ständerat nahm die Einschränkung aus neutralitätspolitischen und abstimmungstaktischen Gründen vor. Einerseits werde so verhindert, dass die Schweiz etwa im Rahmen eines NATO-Mandats Truppen stelle, sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Anderseits werde die Vorlage im absehbaren Abstimmungskampf mehrheitsfähiger.

Kritik nur von rechts

Der Vorlage erwuchs nur von Seiten einzelner SVP-Exponenten Kritik. Für Maximilian Reimann (SVP/AG) ist das Entsenden von Truppen kein optimaler Weg, die Solidarität der Schweiz unter Beweis zu stellen. Dafür habe man das IKRK. Auch Rico Wenger (SVP/SH) betonte, die Schweiz solle nur humanitäre Dienste leisten.

Dem hielt VBS-Chef Adolf Ogi entgegen, dass man auf militärische Anfragen nur militärische Antworten geben könne. «Sie können nicht das IKRK schicken, wenn sie um Truppen angefragt werden», sagte Ogi. Die Vorlage sei die richtige Antwort zur richtigen Zeit und ein aktiver Beitrag zur Friedensförderung. Eintreten war in der Folge unbestritten.

Zuvor hatte der Rat gesondert den Teil der Gesetzesrevision gutgeheissen, der die Ausbildungszusammenarbeit von Schweizer Truppen im Ausland und von ausländischen Truppen in der Schweiz regelt. Er stimmte der Vorlage ohne Opposition zu, die dem Bundesrat erweiterte Kompetenzen einräumt.

Anhörung der Kommissionen

In der Detailberatung gab die Rolle der parlamentarischen Kommissionen bei allfälligen Einsätzen zu reden. Nach dem Antrag des Bundesrats und dem Beschluss des Parlaments hat die Landesregierung vor der Bewilligung von bewaffneten Einsätzen die Aussen- und die Sicherheitspolitischen Kommissionen anzuhören.

Werden mehr als 100 Armeeangehörige aufgeboten oder dauert der Einsatz mehr als drei Wochen, muss bei bewaffneten Einsätzen zudem das Parlament seine Zustimmung geben. Rolf Escher (CVP/VS) unterlag mit seinem Antrag, dass die Kommissionen in diesem Fall auch vor unbewaffneten Einsätzen angehört werden sollten.

Referendum zu erwarten

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Die grosse Kammer hatte das Geschäft am 14. März mit 86 zu 49 Stimmen verabschiedet. Als wichtige Ergänzung hatte sie Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung explizit ausgeschlossen. Dieser Ergänzung zum Bundesratsentwurf schloss sich der Ständerat diskussionslos an.

Bereits beschlossene Sache ist das Referendum der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Allenfalls wollen auch die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), die Schweizer Demokraten (SD) und die Lega dei Ticinesi das Referendum ergreifen.

swissinfo und Agenturen

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