Parlament verlängert Atombeschluss
In der Schweiz wird der Bundesbeschluss zum Atomgesetz um zehn Jahre bis Ende 2010 verlängert. Als zweite Kammer hat der Nationalrat dies gutgeheissen. Nun wird auf das neue Kernenergiegesetz gewartet.
Mit dem neuen Gesetz soll die Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Die Verlängerung um zehn Jahre wurde notwendig, weil das neue Kernenergiegesetz noch bei der Schweizer Regierung liegt. Zusätzlich wäre die Rechtsgrundlage für das Rahmenbewilligungs-Verfahren, für vorbereitende Handlungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle und für den Stillegungs- und Entsorgungsfonds hinfällig geworden.
Bundesrat und Parlament wollten diesen «rechtsfreien Raum» vermeiden. Die zehn Jahren dürfte allerdings nicht ausgeschöpft werden. Der Bundesrat will dem Parlament das Kernenergiegesetz spätestens im März 2001 als indirekten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen «Strom ohne Atom» und «MoratoriumPlus» zuleiten.
Am vergangenen Montag hat der Bundesrat zudem beschlossen, an der Option Kernenergie festzuhalten. Er will die Betriebsbewilligung für AKW nicht befristen. Die Werke sollen so lange im Betrieb bleiben dürfen, wie die Sicherheit gewährleistet ist.
swissinfo und Agenturen
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