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Rückübernahmeabkommen mit Albanien unterzeichnet

Bundesrätin Ruth Metzler (l.) und der albanische Innenminister Spartak Poci (r.) haben am Dienstag (29.02.)in Bern das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Albanien unterzeichnet. Das Abkommen wurde in Tirana im vergangenen Januar vereinbart.

Bundesrätin Ruth Metzler (l.) und der albanische Innenminister Spartak Poci (r.) haben am Dienstag (29.02.)in Bern das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Albanien unterzeichnet. Das Abkommen wurde in Tirana im vergangenen Januar vereinbart.

Das Abkommen regelt unter anderem die Rückkehr von in der Schweiz lebenden ausreisepflichtigen Albanern und den Transit von Kosovo-Flüchtlingen bei ihrer Heimreise. Bei der Abklärung der Staatsangehörigkeit wollen das Bundesamt für Flüchtlinge und die albanische Vertretung in Bern eng zusammenarbeiten, wie die beiden Minister vor den Medien sagten.

Neu sei, dass Albanien bei organisierten oder polizeilich begleiteten Durchreisen über sein Territorium in den Kosovo mithelfen werde. Die Durchreise von Einzelpersonen werde auch weiterhin ohne Visum erlaubt sein, hiess es.

Das Abkommen war beim Besuch Metzlers Ende Januar in Tirana vereinbart worden. Um in Kraft zu treten, muss der Vertrag noch dem albanischen Parlament vorgelegt werden.

In ihren Gesprächen mit Poçi äusserte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zudem den Wunsch, dass sich Albanien dem multilateralen Transitabkommen anschliesse. Dessen Ziel ist die visumfreie Rückkehr jugoslawischer Staatsangehöriger, welche die westlichen Vertragsstaaten verlassen müssen.

An den Verhandlungen eines solchen Abkommens sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, die Schweiz, Slowenien und Ungarn beteiligt. Albanien habe auf das Anliegen der Schweiz positiv reagiert, hiess es.

Kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit vorgesehen

Beide Minister sprachen ausserdem über Fragen der Polizeizusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung, der Geldwäscherei und der Rechtshilfe. Metzler bot Poçi Unterstützung der Schweiz bei der Ausbildung der albanischen Polizei an. Ein solches Hilfsprogramm könnte beispielsweise Ausbildungskurse in der Schweiz oder in Albanien wie auch Referate schweizerischer Spezialisten vor Ort umfassen.

Im Bereich der Geldwäscherei waren sich Metzler und Poçi einig, dass eine wirksame Bekämpfung eine enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit voraussetzt. Nun werde geprüft, wie die Kooperation bei der Rechtssetzung und beim Informationsaustausch zwischen den Behörden gefördert werden könnte.

SRI und Agenturen

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