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Schweizer Regierung setzt umweltpolitische Zeichen

Der Bundesrat hat am Mittwoch (05.04.) mit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes und der Einführung einer Deponiegebühr zwei umweltpolitische Zeichen gesetzt. Der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) soll bis 2010 zehn Prozent unter jenem von 1990 liegen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (05.04.) mit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes und der Einführung einer Deponiegebühr zwei umweltpolitische Zeichen gesetzt. Der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) soll bis 2010 zehn Prozent unter jenem von 1990 liegen.

Das CO2-Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Als schärfstes Mittel in der Klimapolitik kann der Bundesrat ab 2004 eine Lenkungsabgabe einführen, wobei das Parlament die Höhe der Abgabe gutheissen muss.

Mit dem Gesetz setzt die Schweiz die international eingegangene Verpflichtung um, den Ausstoss von Treibhausgasen zu senken, weil eine Klimaerwärmung droht. Zur Erreichung des Zieles setzt die Schweiz in erster Linie auf freiwillige Massnahmen der Wirtschaft und von Privaten.

Die Höhe einer allfälligen Abgabe ist abhängig davon, wie weit die Schweiz vom Reduktionsziel entfernt ist. Der maximale Abgabesatz beträgt 210 Franken pro Tonne CO2; Benzin würde dadurch um maximal 50 Rappen pro Liter verteuert. Vorerst hat die Wirtschaft aber Gelegenheit, mittels Eigeninitiative die Reduktion zu bewerkstelligen.

Einen wichtigen Reduktionsbeitrag erwarten die Behörden von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die vom nächsten Jahr an erhoben wird und von den Energievorlagen, über die voraussichtlich im nächsten September abgestimmt wird.

Die Sanierung von gefährlichen Altlasten in den Schweizer Böden will der Bundesrat mit einer Abgabe auf Deponieabfällen und Abfallexporten finanzieren.
Innerhalb einer Generation, also innert 20 Jahren, soll die Sanierung abgeschlossen sein. Der Bund rechnet mit jährlichen Kosten von 30 Millionen Franken.

Zur Finanzierung erhebt er ab nächstem Jahr 15 Franken pro Tonne Abfall auf Reststoffdeponien, 20 Franken pro Tonne auf Reaktordeponien und 50 Franken pro Tonne für Exporte in Untertagedeponien. Der Bund trägt 40 Prozent des Sanierungsaufwandes, der nicht dem Verursacher angelastet werden kann. Der Rest geht zu Lasten der Kantone.

swissinfo und Agenturen

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