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Ständerat will Asylrecht weiter verschärfen

Der Ständerat will das Asylrecht acht Monate nach Inkrafttreten der Revision weiter verschärfen. Er hat den Bundesrat am Dienstag (06.06.) beauftragt, eine Straffung der Rekurs- und Wiedererwägungsverfahren zu prüfen.

Die Asylrekurskommission (ARK) sei zudem anzuweisen, den Wegweisungsentscheid in Drittstaaten so rasch als möglich zu fällen. Für die Durchführung der notwendigen medizinischen Abklärungen im Rahmen des Asylverfahrens seien die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Weitere in der Motion von Hans-Rudolf Merz (FDP/AR) gestellte Forderungen überwies der Rat als Postulat. Der Bundesrat wollte den ganzen Vorstoss nur in der unverbindlicheren Form entgegennehmen.

Laut Bundesrätin Ruth Metzler muss nicht das Verfahrensrecht, sondern der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden.

Christiane Brunner (SP/GE) wehrte sich vergeblich gegen die Überweisung des Vorstosses. Falls so kurz nach Inkrafttreten des revidierten Asylrechts schon wieder eine Verschärfung geprüft werde, zeige dies die Unfähigkeit der Verwaltung, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen. Das Asylverfahren sei überdies schon heute das einzige mit nur einer Rekursinstanz.

swissinfo und Agenturen

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