Vorlage zur Solidaritätsstiftung ans Parlament überwiesen
Leid verhindern und Leid lindern: Dieser Grundgedanke soll die Stiftung solidarische Schweiz leiten. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat am Mittwoch (17.05.) Botschaft und Gesetz zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Damit habe sich der Bundesrat «klar und geschlossen» hinter die konkrete Ausgestaltung «dieses grossen und wichtigen Erneuerungswerks schweizerischer Solidarität gestellt», sagte der federführende Finanzminister Kaspar Villiger vor den Medien. Eine Volksabstimmung könnte ab Mitte 2001 möglich sein.
200 Millionen pro Jahr
Für die auf 30 Jahre – eine Generation – befristete, aber verlängerbare Solidaritätstiftung soll der Ertrag aus der Bewirtschaftung von 500 Tonnen überschüssigem Nationalbankgold (Gegenwert etwa 7 Milliarden Franken) eingesetzt werden. Das wären jährlich rund 200 Millionen Franken.
Der Stiftungszweck sei bewusst offen gefasst, sagte Villiger. Was heute dringend sein könnte, könne in zehn oder 20 Jahren nicht mehr aktuell sein. Die Stiftung solle sich aber auf Projekte konzentrieren, die nachhaltig darauf hinwirkten, «dass Not und Armut gar nicht erst entstehen».
Dabei wolle die Stiftung nicht Bestehendes konkurrenzieren oder verdoppeln, sondern ergänzend und nachhaltig Lücken schliessen, ohne Effekthascherei zu betreiben, sagte Villiger. Eine einfache «zündende Idee» brauche es nicht, Solidarität – zur Hälfte im In- und im Ausland – sei an sich schon eine «zündende Idee».
Die Wirkungsfelder wird der Stiftungsrat bestimmen. Das könnten das IKRK sein oder die Médécins sans frontière, eine Organisation, die sich um Folteropfer kümmere, die Prävention von Völkermord, aber auch neu die Organisation von Sport, um Kinder von der Strasse weg zu bringen und friedlichen Wettstreit wieder zu ermöglichen, sagte Villiger.
Bei finanziellen Engpässen soll die Stiftung auch Soforthilfe leisten können. Schliesslich soll sie – womöglich jedes Jahr – einen symbolischen, mit einer Million Franken dotierten Solidaritätspreis an Organisationen und Institutionen verleihen, «eine Art Nobelpreis für Solidarität».
Verfassungsänderung notwendig
Bestandteil der Vorlage ist eine Verfassungsänderung, welche die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf jener 1’300 Tonnen Gold, die die Nationalbank für ihre Währungspolitik nicht mehr braucht, dem Gesetzgeber überlässt. Darüber haben Volk und Stände abzustimmen. Das Stiftungsgesetz unterliegt nur dem Referendum.
In naher Zukunft wird der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnen, was mit den nach Abzug der 500 Tonnen Gold für die Stiftung verbleibenden 800 Tonnen zu geschehen hat. Er schlägt vor, diese Mittel für den Schuldenabbau oder für eine Bildungsoffensive mit folgender Abfederung für Opfer der 11. AHV-Revision einzusetzen.
swissinfo und Agenturen
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