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20 Jahre Gefängnis für Mord an Ehefrau in Monthey VS

Keystone-SDA

Ein 45-jähriger Mann ist am Dienstag in Monthey im Wallis wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte die Frau mit über 30 Messerstichen getötet und bei der Tat seine Tochter verletzt.

(Keystone-SDA) Das Bezirksgericht in Monthey verhängte eine deutlich höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Staatsanwältin Emmanuelle Raboud hatte 16 Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Die Verteidigung hatte dagegen verlangt, die Tat nicht als Mord, sondern als vorsätzliche Tötung einzustufen. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Streit um Geld

Die Tat ereignete sich am 3. August 2023 nach einem Streit um Geld. Der aus Nordmazedonien stammende und eingebürgerte Schweizer griff seine Frau unter Alkoholeinfluss zunächst körperlich an.

Anschliessend stach er 34 Mal auf seine Frau ein. Dabei verwendete er nacheinander fünf Küchenmesser. Viermal brach die Klinge eines Messers. Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen unter anderem an Hals, Gesicht und Oberkörper.

Die Tochter des Paares versuchte während der Tat, ihre Mutter zu schützen. Dabei wurde sie an den Händen verletzt. Sie stiess ihren Vater zu Boden, worauf dieser sich mit einem Messer in die Brust stach. Der Tochter gelang es, ihm das Messer abzunehmen. Erst mit dem Eintreffen der Polizei endete die Tat.

«Besonders grausam»

Das Gericht verurteilte den Mann auch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung an seiner Tochter. Gerichtspräsident Florent Boissard bezeichnete die Tötung bei der Urteilsverkündung als besonders grausam. Der Beschuldigte habe seiner Frau keine Chance gelassen.

Ohne die wegen des Alkoholkonsums leicht verminderte Schuldfähigkeit wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen worden, sagte Boissard. Das Gericht zeigte sich zudem nicht überzeugt von der aufrichtigen Reue des Mannes. Als besonders verwerflich wertete es das Tatmotiv: Auslöser waren laut Gericht blosse Vermutungen über die Verwendung gemeinsamen Geldes.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem aussergewöhnlichen Gewaltausbruch. Der Mann habe immer wieder neue Messer geholt, nachdem die Klingen der zuvor verwendeten Messer gebrochen waren.

Verteidigung erwägt Berufung

Die Verteidigung hatte auf vorsätzliche Tötung statt Mord plädiert. Anwältin Pauline Elsig bezeichnete die verhängte Strafe als «ausserordentlich hart». Sie und ihr Mandant wollen nun entscheiden, ob sie das Urteil vor dem Kantonsgericht anfechten.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei seinen Kindern und bat sie um Verzeihung. Das Gericht sprach den beiden Kindern zudem Genugtuungen zu. Der Sohn erhält rund 172’000 Franken, die Tochter 80’000 Franken.

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