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34-Jähriger wegen Zerstörung von Zürcher Hotelzimmern verurteilt

Keystone-SDA

Ein 34-Jähriger hat vor dem Bezirksgericht Zürich die Zerstörung von Zimmern in Luxushotels zugegeben. Stimmen hätten ihn dazu getrieben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe, weniger als die Staatsanwaltschaft verlangt hatte.

(Keystone-SDA) Am Bezirksgericht Zürich erschien am Dienstag weder ein Banker mit einem Drogenproblem noch ein Rockstar. Der 34-jährige Schweizer entsprach nicht gerade dem Klischee des zerstörungswütigen Kokainkonsumenten. Auf der Strasse würde der Handwerker kaum auffallen.

Doch im Oktober 2024 zerlegte er zwei Zimmer in den Hotels Baur au Lac und Storchen. Der Schaden war gross, rund 167’000 Franken machen die beiden Hotels geltend. Zu Bruch gingen etwa Fernseher, Bilder, Spiegel oder Lampen. Gegenstände warf der Mann durch die Zimmer, Tapeten zerkratzte er. Wochenlang dauerte es gemäss den Hotels, um die Zimmer wieder auf Vordermann zu bringen.

Das alles will der 34-Jährige aber nicht aus Spass an der Zerstörung gemacht haben. Im Baur au Lac habe er zum ersten Mal Stimmen gehört, sagte der Schweizer an der Verhandlung. «Die Stimmen sagten mir, ich solle alles zerstören». Unter anderem habe er sich vom Fernseher und dem Tablet verfolgt gefühlt. Grund für die Stimmen in seinem Kopf soll exzessiver Kokainkonsum gewesen sein.

Nichts mehr realisiert

Im Baur au Lac residierte der Schweizer rund eine Woche. Wann genau er Sachen zerstört hatte, konnte er nicht mehr sagen. Nach der Verwüstung wechselte der 34-Jährige ins Storchen und verursachte wieder einen grossen Schaden. Warum er nicht nach den ersten Exzessen mit den Drogen stoppte, konnte der Beschuldigte vor Gericht nicht mehr sagen. «Ich habe nichts mehr realisiert», antwortete er dem Richter.

Kurze Zeit später begab er sich in eine psychiatrische Klinik. Dort wurde ihm eine akute Psychose diagnostiziert. Drogen nehme er nun schon länger keine mehr, sagte er am Dienstag. Da der Mann immer noch in Behandlung ist, wird dies regelmässig überprüft. Alkohol trinke er nur noch wenig.

«Mehr als einen Seich gemacht»

Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil der Schweizer als schuldunfähig zu gelten habe. «Er hat mehr als einen Seich gemacht». Sein Verhalten könne aber auf die Krankengeschichte zurückgeführt werden. Die Taten habe er während einer Psychose begangen, «es gibt sonst kein nachvollziehbares Motiv». Lediglich wegen des Besitzes und Konsums von Kokain solle der 34-Jährige zu einer Busse von 300 Franken verurteilt werden.

Sollte das Gericht seinen Klienten schuldig sprechen, verlangte der Anwalt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Er sei zum Tatzeitpunkt zumindest vermindert schuldfähig gewesen. Die Forderungen der Hotels sollten auf den Zivilweg verwiesen werden. Der Beschuldigte sagte zum Schluss, dass es ihm leid tue. «Ich habe einen Fehler gemacht, aber das wird nicht mehr passieren».

Die Staatsanwaltschaft war, wie die Hotels als Privatkläger, nicht an der Verhandlung anwesend. Sie verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten. Dafür sollte eine Probezeit von zwei Jahren gelten. Zudem sollte der Beschuldigte eine Busse von 500 Franken bezahlen. Das Gericht hätte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch über die Schadenersatzansprüche der Hotels entscheiden sollen.

Problemlos das Hotel gewechselt

Das Gericht folgte beim Urteil weitgehend den alternativen Forderungen des Verteidigers. Es verurteilte den 34-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 150 mal 30 Franken und einer Busse von 200 Franken. Die zu bezahlende Busse wurde wegen Besitzes und Konsums von Kokain ausgesprochen. Für die Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Vorstrafen hat der Mann keine. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte sei vermindert zurechnungsfähig gewesen, aber nicht komplett schuldunfähig. «Sie konnten nach dem Baur au Lac noch problemlos das Hotel wechseln. Offenbar war Ihr Verhalten nicht so auffällig, dass ein schönes Hotel sie abgewiesen hätte», sagte der Richter. Hätte der Mann aus Spass an der Zerstörung die Zimmer verwüstet, wäre die Strafe eher bei 1,5 Jahren Gefängnis gelegen, ergänzte der Richter.

Die Hotels müssen versuchen, den Schadenersatz auf dem Zivilweg einzufordern. Der Beschuldigte sei derzeit nicht liquid, sagte der Richter dazu. Der 34-Jährige ist in einer Arbeitsintegration und lebt noch von etwas Erspartem. Er wolle aber wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt, sagte der Mann vor Gericht.

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