
2. Budgetnachtrag 1999: Bund benötigt mehr Geld für Hilfe im Kosovo und für das Asylwesen
Der Bund benötigt in diesem Jahr weitere 726 Millionen Franken über die budgetierten Mittel hinaus. 447 Millionen Franken davon stehen nach Angaben des Eidg. Finanzdepartements (EFD) direkt im Zusammenhang mit der Balkankrise.
Der Bund benötigt in diesem Jahr weitere 726 Millionen Franken über die budgetierten Mittel hinaus. 447 Millionen Franken davon stehen nach Angaben des Eidg. Finanzdepartements (EFD) direkt im Zusammenhang mit der Balkankrise.
Die zweite Serie von Nachtragskreditn umfasst insgesamt 45 Kreditbegehren. 314 Millionen Franken sind für die Flüchtlingshilfe im Inland nötig. Das Budget des Bundesamtes für Flüchtlinge ging gemäss Mitteilung des Finanzdepartementes von 30’000 neuen Asylgesuchen aus. Bereits bis Ende August wurden aber mehr als 38’000 neue Gesuche eingereicht, rund 70 Prozent davon von Kosovo-Albanern. Die Zahl der Asylsuchenden und vorübergehend Aufgenommenen wird bis Ende Jahr vermutlich auf rund 55’000 steigen.
Für Hilfsaktionen in der Region der Kosovokrise sind zusätzlich 131,6 Millionen Franken nötig. Mehr Mittel beanspruchen laut EFD vor allem die Soforthilfe für Flüchtlinge im Kosovo selbst sowie die technische Zusammenarbeit. Die Beteiligung der Schweiz an der multinationalen Einsatztruppe Kosovo-Force (KFOR) erfordert 18,6 Millionen Franken.
177 Millionen Franken mehr als budgetiert sind für die Verzinsung der Guthaben der Pensionskasse des Bundes (PKB) nötig. Begründet wird dieser Posten mit Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Anlagestrategie der PKB. Diese soll ihre Gelder schrittweise auf in- und ausländischen Kapitalmärkten anlegen und nicht mehr beim Bund. Die Landesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für diese neue Anlagepolitik zwar rückwirkend auf Mitte 1999 in Kraft gesetzt. Trotzdem blieben beim Bund im Jahresmittel drei Milliarden Franken mehr angelegt als budgetiert. Zudem fiel der Einnahmenüberschuss der PKB eine Milliarde grösser aus als erwartet.
33 Millionen Franken des zweiten Budgetnachtrags entfallen auf die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV). Bei der AHV übernimmt der Bund das Defizit im vergangenen wie im laufenen Jahr. Bei der IV steigt die Zahl der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger stärker an als erwartet.
Addiert man die beiden Budgetnachträge (1. Nachtrag: 187 Millionen Franken , 2. Nachtrag: 726 Millionen Franken) so ergeben sich für den Bund in diesem Jahr Mehrausgaben von 913 Millionen Franken. Da sich in gewissen Bereichen aber auch Minderausgaben und Mehreinnahmen abzeichnen, dürfte das Bundesdefizit nach Auskunft der Regierung die budgetierten 4 Milliarden Franken dennoch unterschreiten.
SRI und Agenturen

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