
G-8-Gipfel: Daten-Übermittlung war rechtens

Die Übermittlung von Personen-Daten im Vorfeld des G-8-Gipfels in Genua war nach Einschätzung des Datenschutz-Beauftragten des Bundes rechtlich zulässig. Die Daten seien für die Wahrung der Sicherheit unerlässlich gewesen.
Der Entscheid des Datenschutz-Beauftragten stützt sich auf zwei Kontrollen, die am 24. Juli und am 9. August durchgeführt wurden. Demnach war die Übermittlung von Personen-Daten an die italienischen Behörden, die im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel erfolgt war, gesetzeskonform.
Ordnungsgemäss abgelaufen
Der rechtliche Rahmen des Bundes-Gesetzes für die Wahrung der inneren Sicherheit wie auch die Verordnung über das Staatsschutz-Informationssystem (ISIS-Verordnung) seien respektiert worden. Die Daten wurden entweder von dem vor Ort stationierten Verbindungs-Offizier oder mittels verschlüsselten Fax-Mitteilungen an die italienischen Behörden übermittelt, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch (22.08.).
Die übermittelten Daten, deren Verwendungs-Zweck wie auch die Empfänger der Informationen seien ordnungsgemäss registriert worden.
Anstoss zur Untersuchung kam von SP
Mit seiner Mitteilung reagiert der Datenschutz-Beauftragte auf einen Vorstoss der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Die SP hatte Mitte Juli dieses Jahres eine vertiefte Abklärung der Daten-Übermittlung an Italien verlangt.
Die Partei hatte rechtliche Bedenken zur Art und zum Ablauf des Daten-Austauschs im Vorfeld des G-8-Gipfels geäussert. Die Bundes-Behörden hatten allerdings bereits damals die Gesetzmässigkeit des Daten-Transfers bekräftigt.
swissinfo und Agenturen

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