
Zinsbesteuerung in Europa: EU will im kommenden Jahr mit der Schweiz verhandeln
Die Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union (EU) treiben die Arbeiten für eine EU- weite Regelung der Zinsbesteuerung weiter voran. Im kommenden Jahr will die EU auch mit Drittstaaten wie der Schweiz verhandeln.
Der EU-Gipfel im portugiesischen Feira hatte sich im Juni auf einen Kompromiss in der Zinsbesteuerungsfrage geeinigt.
Danach soll die EU-weite Regelung auf einem Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und «gleichwertigen Massnahmen» in Drittstaaten beruhen. Die EU-Finanzminister brachten nun am Montag (17.07.) in Brüssel die weiteren Arbeiten auf den Weg.
Detailregelung festlegen
Gemäss dem Beschluss von Feira müssen erst die wesentlichen Einzelheiten einer EU-Regelung ausgearbeitet werden, bevor Verhandlungen mit Drittstaaten geführt werden können.
Dazu haben die EU-Minister am Montag einen Arbeitsauftrag samt Zeitplan für die bereits mit dem Thema befasste Arbeitsgruppe verabschiedet.
Geklärt werden muss etwa, welche Zinsen von der Regelung erfasst werden oder wie der tatsächliche Nutzniesser der Zinseinnahmen bestimmt wird.
Weiter müssen Verfahren festgelegt werden, nach denen der Informationsaustausch oder, während einer Übergangszeit, die Erhebung einer Quellensteuer erfolgen, und wie Quellensteuererträge unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Einigung bis Jahresende
Ziel der EU ist, eine Verständigung über die wesentlichen Einzelheiten noch vor Jahresende zu erreichen. In Kraft setzen will die EU die entsprechende Richtlinie allerdings erst, wenn sie von Drittstaaten ausreichende Zusicherungen über die Einführung «gleichwertiger Massnahmen» erlangt hat. Vermeiden will sie so Steuerflucht in diese Drittländer.
Seitens der Schweiz hat dazu die Regierung mehrfach erklärt, dass sie kein Interesse an einer Situation habe, die das Unterlaufen der EU-Regelung über die Schweiz ermögliche. Allerdings besteht sie auf der Wahrung des Bankgeheimnisses und will daher eine Lösung auf der Grundlage einer angepassten Verrechnungssteuer suchen.
Geldwäsche-Richtlinie
Beraten wurde am Montag von den EU-Ministern auch die Verstärkung des Kampfes gegen die Geldwäsche. Die geltende Geldwäsche-Richtlinie der EU gilt nur für Banken und Kreditinstitute. Die EU-Kommission möchte sie indes auch auf Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Steuerberater, Buchprüfer und weitere Berufsgruppen ausdehnen.
swissinfo und Agenturen

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