Jährlich geraten zwischen 300 und 600 Auslandschweizer in finanzielle Nöte. Als eines der wenigen Länder leistet die Schweiz auch in solchen Fällen Sozialhilfe.
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Zudem übernimmt die Schweiz jedes Jahr die Kosten von 100 bis 200 mittellosen Auslandschweizern für deren “Rückkehr in die Heimat”.
Oft aber kennen solche Heimkehrer aus Not ihre “Heimat” gar nicht und verfügen hier auch über keinerlei Beziehungsnetz, weil sie ausschliesslich in ihren Gastländern verwurzelt sind. Sind sie in der Schweiz auf Sozialhilfe angewiesen, entstehen viel höhere Kosten, weil die Lebenshaltungs-Kosten hier sehr hoch sind.
Finden Sie eine solche Hilfe gerechtfertigt? Ist ein Staat auch für Bürger verantwortlich, die ihr ganzes Leben in einem anderen Land verbracht haben? Steht dasjenige Land in der Pflicht, in dem die Betroffenen nachhaltig verwurzelt sind? Oder ist die Hilfe im Gastland Sache privater Organisationen?
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“Meines Wissens sind wir eines von sehr wenigen Ländern, die Sozialhilfe für ihre Landsleute im Ausland in diesem Umfang leisten”, sagt Sandro Monti, Leiter des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS) beim Bundesamt für Justiz, gegenüber swissinfo.ch. “Andere Staaten helfen ihren Landsleuten zwar auch, wenn sie im Ausland in Not geraten, aber meistens handelt es sich…
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