Eine italienische Stiftung zwingt das Tessin zur Rückgabe von Millionen
Roberto Formigoni war Präsident der Region Lombardei. Ein Korruptionsskandal führte zu seinem Sturz. Dann forderte eine Krankenhausstiftung fast drei Millionen Euro zurück, die im Tessin eingefroren waren. Dafür musste sie die Tessiner Staatsanwaltschaft verklagen. Das Bundesstrafgericht gibt ihr nun Recht.
Fast fünfzehn Jahre lang blieben rund drei Millionen Euro auf Tessiner Bankkonten eingefroren. Dieses Geld gehörte einer italienischen Krankenhausstiftung, die Opfer einer gross angelegten Veruntreuung geworden war. Um das Geld zurückzuerhalten, reichte sie schliesslich Klage gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin ein, der sie vorwarf, die Sache hinauszuzögern. In zwei Urteilen vom Mai und Juni 2026 gab das Bundesstrafgericht (BStGer) ihr Recht.
70 Millionen veruntreut
Die Stiftung «Salvatore Maugeri» in Pavia bei Mailand finanziert ein bedeutendes Zentrum für Pflege und Rehabilitation. Zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2011 flossen rund 70 Millionen Euro unbemerkt aus der Stiftung ab. Das von der italienischen Justiz beschriebene Vorgehen basierte auf gefälschten Verträgen über medizinische Beratung. In Wirklichkeit dienten diese dazu, das Geld an Unternehmen im Ausland weiterzuleiten.
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Ein Teil dieser Gelder diente dazu, den Lebensstil von Roberto Formigoni zu finanzieren, der von 1995 bis 2013 Präsident der Region Lombardei war. Der wegen Korruption angeklagte ehemalige Gouverneur wurde 2019 rechtskräftig zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteiltExterner Link. Auch mehrere Mittelsmänner und Führungskräfte wurden verurteilt. Die italienische Presse sprachExterner Link vom «Fall Maugeri».
Spur ins Tessin
Wie so oft bei solchen Konstrukten floss das Geld über die Schweiz – in diesem Fall über Konten in Lugano und Bellinzona. Bereits 2011 beantragte die Mailänder Staatsanwaltschaft bei der Schweizer Justiz die Sperrung dieser Vermögenswerte.
Nachdem die italienischen Urteile rechtskräftig geworden waren, ordneten die Mailänder Richter an, dass fast drei Millionen Euro, die im Tessin gesperrt waren, an die geschädigte Maugeri-Stiftung zurückgegeben werden sollten. Nun galt es, diese Entscheidung in der Schweiz umzusetzen.
Und genau hier geriet alles ins Stocken. Ab 2019 forderte die Stiftung immer wieder, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft die Auszahlung vornehme. Vergeblich: Der Staatsanwalt berief sich mal auf einen Widerspruch zwischen den italienischen Anträgen, mal auf ein im Tessin eröffnetes Strafverfahren, mal auf das Recht anderer Beteiligter, sich zu äussern. Die Jahre vergingen, und das Geld blieb gesperrt.
Warnschuss
Ende Januar 2026 wandte sich die Stiftung schliesslich wegen «Rechtsverweigerung» an das Bundesstrafgericht. Der Warnschuss zeigte Wirkung. Einige Wochen später, am 2. März, fällte der Tessiner Staatsanwalt endlich seinen Beschluss und ordnete die Rückgabe an. Die Beschwerde war damit gegenstandslos geworden … doch am 4. Mai befanden die Richter in Bellinzona, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich zu Unrecht gezögert hatte, und verurteilten sie zur Zahlung einer Entschädigung an die Stiftung. Der Betrag – 2000 Franken – ist symbolisch.
Letzter Rechtsbehelf
Damit war die Geschichte jedoch noch nicht zu Ende. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stiftung, der selbst in Italien zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt worden war und einen Teil der Gelder auf seinen Schweizer Konten hielt, versuchte, die Auszahlung zu verhindern. Er machte geltend, dieses Geld habe nichts mit einer Straftat zu tun. Am 9. Juni 2026 wies das Bundesstrafgericht seinen Antrag zurück und bestätigte die Rückgabe: Die Gelder gehörten tatsächlich der Stiftung.
Fünfzehn Jahre nach dem ersten Rechtshilfeersuchen und acht Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung in Italien kann die Maugeri-Stiftung nun ihre drei Millionen Euro zurückerhalten – einen Bruchteil der rund 70 Millionen, die veruntreut worden waren und von denen der Grossteil bereits in Italien wiederbeschafft worden war.
Die Maugeri-Stiftung wurde von Pascal Del Prete vertreten, der ehemalige Mitarbeiter, dessen Antrag abgelehnt wurde, von Mario Postizzi. Beide Anwälte haben auf unsere Anfragen nicht geantwortet.
Dokument zu diesem Artikel:
Bundesstrafgericht – EntscheidExterner Link vom 9. Juni 2026
Übertragung aus dem Französischen: Giannis Mavris
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