Kontaminierte Säuglingsmilch: Stillschweigend räumte Nestlé die Regale
Nestlé soll kontaminierte Säuglingsnahrung in mehreren europäischen Ländern stillschweigend aus dem Verkauf genommen und die Behörden erst verspätet informiert haben. Der Fall wurde inzwischen an die französische Justiz weitergeleitet.
Wie war es möglich, dass der multinationale Konzern Nestlé bereits Ende November 2025 Säuglingsnahrung identifizierte, die mit einem Giftstoff kontaminiert war, der bei Säuglingen zu schweren Vergiftungen und sogar zum Tod führen kann, ohne dass vor dem 5. Januar ein weltweiter Rückruf eingeleitet wurde?
Warum verzögerten sich die Rückrufe so lange? Und warum hat Nestlé Produkte in seinen Fabriken blockiert, ohne sofort die Behörden zu alarmieren, obwohl einige Chargen bereits auf den Markt gebracht worden waren?
Recherchen von Radio France, RTS und RTBF (Radio-Télévision belge de la communauté française) zeigen eine Reihe von Versäumnissen auf, die dazu führten, dass gesundheitsgefährdende Säuglingsmilch in den Handel gelangen konnte.
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Im Zentrum der Affäre steht der Schweizer Konzern Nestlé. Er veranlasste am 11. Dezember 2025 den ersten Rückruf von mit dem Toxin belasteten Produkten – mehr als zwei Wochen nachdem Ende November in Säuglingsmilch aus seiner niederländischen Fabrik das Toxin Cereulid nachgewiesen worden war, wie die Zeitung Le Monde aufgedeckt hatte.
Rechtliche Schritte nach Verzögerungen bei Benachrichtigung der Behörden
Die französischsprachigen öffentlichen Medien wollten wissen, was zwischen dem 11. Dezember, dem Datum des ersten Rückrufs, und dem 5. Januar, als schliesslich ein weltweiter Rückruf ausgelöst wurde, geschah. Recherchen von Radio France, RTS und RTBF zufolge informierte Nestlé die europäischen Behörden verspätet über die kontaminierten Produkte.
Die für die Kontrollen im Nestlé-Werk in Boué zuständige Behörde DDPP des Départements Aisne, in dem die Säuglingsnahrung des Konzerns hergestellt wird, hat die Justiz eingeschaltet. Grundlage dafür ist Artikel 40 der französischen Strafprozessordnung.
Die Staatsanwaltschaft von Laon bestätigte diesen Schritt. Sie teilte mit, dass sie den Fall am 16. März an die Staatsanwaltschaft in Paris abgegeben habe. Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Meldung machte sie jedoch nicht.
Wie die Rechercheabteilung von Radio France herausgefunden hatte, blockierte Nestlé ab dem 26. Dezember die gesamte Produktion von Säuglingsnahrung in seinem Werk im Département Aisne.
Grund dafür war die Bestätigung, dass die Produkte ein ARA-Öl enthielten, das mit sehr hohen Konzentrationen von Cereulid belastet war. Das Toxin wird vom Bakterium Bacillus cereus produziert.
Nach Angaben der Recherchepartner wurden in dem mikroverkapselten Öl Konzentrationen von rund 700 Mikrogramm pro Kilogramm festgestellt. Dabei handelt es sich um Öl, das zu Pulver verarbeitet wird, damit es der Säuglingsnahrung beigemischt werden kann.
Insgesamt wurden 838’000 Gläser Säuglingsmilch in der französischen Fabrik sowie in allen anderen Produktionsstätten des multinationalen Unternehmens blockiert.
Aber bereits auf dem Markt befindliche Produkte blieben in den Vertriebskanälen oder bei den Verbraucher:innen, ohne dass es einen offiziellen Rückruf oder eine sofortige Information der europäischen Behörden gab, obwohl die Vorschriften eine sofortige Benachrichtigung vorschreiben, wenn ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird.
In Frankreich sind Hersteller verpflichtet, die zuständige Verwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund von Ergebnissen ihrer Eigenkontrollen der Ansicht sind oder Grund zu der Annahme haben, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.
Die Missachtung dieser Verpflichtung kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 150’000 Euro bestraft werden.
Allerdings wurden Länder wie Frankreich, die Schweiz und Belgien erst am 5. Januar 2026 offiziell von Nestlé informiert.
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Stillschweigende Rücknahme von Produkten in Österreich
Diese Diskrepanz ist umso problematischer, als Nestlé zur gleichen Zeit in anderen europäischen Ländern bereits stillschweigend Produkte aus Fabriken zurückzog, die nicht in den Niederlanden lagen. Die Nichtregierungsorganisation Foodwatch hatte bereits im Dezember vor diesen stillschweigenden Rücknahmen gewarnt.
Nach unseren Informationen beauftragten die österreichischen Behörden am 16. Dezember 2025 die Agentur für öffentliche Gesundheit mit der Entnahme von Proben aus mehreren Chargen der im Land vermarkteten Säuglingsnahrung, darunter auch Produkte der Marken BEBA (Nestlé) und Aptamil (Danone).
Am 24. Dezember lagen die Ergebnisse vor: In Proben von Nestlé-Produkten wurde Cereulid nachgewiesen. Die Konzentrationen betrugen 0,7 beziehungsweise 0,5 Mikrogramm pro Kilogramm Pulver.
Damit lagen sie über den Referenzwerten, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit als maximale Referenzdosen zugrunde legt, und erreichten somit Werte, die ein Gesundheitsrisiko darstellen können.
Es wurde jedoch kein öffentliches Rückrufverfahren eingeleitet. Die Produkte wurden stattdessen stillschweigend aus den Regalen der wichtigsten österreichischen Vertriebsketten – Billa, Billa Plus, Billa Kaufleute, Bipa und Sutterlüty – genommen, ohne dass die Familien, die die Produkte bereits gekauft hatten, direkt informiert wurden und ohne dass andere Mitgliedstaaten gewarnt wurden. Nur Deutschland wurde informiert, da das Werk Biessenhofen (Bayern), das die betroffenen Chargen herstellte, den österreichischen Markt direkt belieferte.
Auf Anfrage bestätigten die österreichischen und deutschen Behörden die Existenz dieser stillschweigenden Rückrufe. Das österreichische Gesundheitsministerium räumt ein, dass «die getesteten Proben als für den menschlichen Verzehr ungeeignet» und somit als «unsicher» im Sinne der europäischen Vorschriften eingestuft wurden, fügt jedoch hinzu, dass kein öffentlicher Rückruf erforderlich war, da «das Gesundheitsrisiko nicht festgestellt worden war».
Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit
Das Gleiche gilt in Deutschland. Die Bundesbehörden weisen darauf hin, dass «die Unternehmer verpflichtet sind, die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren und geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein Lebensmittel nicht sicher ist», wobei die Zuständigkeit für die stillschweigende Rücknahme auf die Länder und insbesondere auf das hessische Landwirtschaftsministerium übertragen wird, wo sich der deutsche Sitz von Nestlé befindet.
Auf Anfrage von Radio France, RTS und RTBF bestätigte das Ministerium, dass «bereits am 24. Dezember 2025 bestimmte in Biessenhofen hergestellte Produkte im Rahmen einer stillschweigenden Rücknahme in enger Abstimmung mit Nestlé aus dem Verkauf genommen wurden». Auch in diesem Fall wurde kein öffentlicher Rückruf veranlasst, da die deutschen Behörden der Ansicht waren, dass «die Bewertung dieser Produkte keine akute Gesundheitsgefährdung ergab».
Die Europäische Kommission bestätigt ihrerseits, dass die Praxis des «stillen Rückrufs» nach europäischem Recht einfach nicht existiert: Die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit gilt «immer dann, wenn ein Produkt, das wahrscheinlich unsicher ist, den Verbraucher erreicht haben könnte».
In Bezug auf die stillschweigend organisierten Rückrufe in Österreich und Deutschland erklärt Brüssel, dass es «Sache der Mitgliedstaaten ist, offiziell zu bestätigen, ob es welche gegeben hat, da die Kommission sich nicht zu hypothetischen Szenarien äussern möchte.
Andere Hersteller alarmiert
Auch wenn Nestlé heute im Zentrum der Affäre steht, gibt es Fragen zur Reaktion der übrigen Akteure der Branche.
Der Schweizer Konzern hatte die Hersteller bereits am 30. Dezember 2025 über das Vorhandensein eines Toxins in einem Öl informiert, das in die Zusammensetzung von fast allen in Europa vermarkteten Säuglingsnahrungen eingeht.
Das Öl wurde vom chinesischen Unternehmen CABIO Biotech hergestellt und vom multinationalen Konzern Cargill an die Hersteller von Säuglingsnahrung vertrieben. Gegenüber dem Recherchekonsortium bestätigte Cargill, als «Logistikvertriebspartner» tätig gewesen zu sein.
Bei Lactalis wie auch bei Danone erfolgten die ersten Rückrufe jedoch erst Ende Januar, also mehrere Wochen später.
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In dem Fall eröffnete die Abteilung für öffentliche Gesundheit der Pariser Staatsanwaltschaft am 30. Januar fünf Strafuntersuchungen, unter anderem wegen Gefährdung des Lebens anderer Personen. Auslöser waren Todesfälle und Spitaleinweisungen von Säuglingen.
Während die Staatsanwaltschaften von Bordeaux und Angers einen Zusammenhang zwischen dem Tod zweier Kinder und dem Konsum kontaminierter Milch letztlich ausschlossen, ergaben Recherchen von Radio France, RTS und RTBF, dass die Staatsanwaltschaft von Meaux nach dem Tod eines Säuglings eine weitere Untersuchung eingeleitet hatte. Das Kind war im Oktober 2025 gestorben und mit Gallia-Säuglingsmilch von Danone ernährt worden.
Die Staatsanwaltschaft von Meaux bestätigte, den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft in Paris abgegeben zu haben.
Zudem wurde ein Zusammenhang zwischen dem Konsum kontaminierter Säuglingsnahrung und dem Nachweis von Toxinen im Stuhl eines 24 Tage alten Säuglings bestätigt. Das Kind war Anfang Februar in Montpellier ins Spital eingeliefert worden. Dies hatte die Rechercheabteilung von Radio France aufgedeckt.
Für Nathalie Goutaland, die in dem Fall Dutzende Familien vertritt, sind diese stillschweigenden Rücknahmen nicht mit dem europäischen Recht vereinbar.
«Ein Produkt, das möglicherweise gefährlich ist, muss genauso behandelt werden wie ein Produkt, das nachweislich gefährlich ist. Nestlé hätte die europäischen Behörden bereits beim ersten Verdacht unverzüglich informieren und die kontaminierten Produkte zurückrufen müssen.»
Nestlé beruft sich auf «strenges Verfahren»
Auf die als stillschweigend bezeichneten Rücknahmen angesprochen, erklärte Nestlé, das Unternehmen habe ein «strenges Verfahren» angewendet. Dieses umfasst zunächst eine Bewertungsphase sowie Rückverfolgungen sowohl zur Ursache der Kontamination als auch zu den bereits in Verkehr gebrachten Produkten. Erst danach würden die Behörden informiert und ein öffentlicher Rückruf eingeleitet.
Der Konzern argumentiert, ein Vorgehen ohne gesicherte Erkenntnisse hätte zu einem unvollständigen oder fehlerhaften Rückruf führen können. Zudem betont Nestlé, dass es sich bei Säuglingsnahrung um «Produkte des täglichen Bedarfs» handle. Deshalb sei es «zwingend erforderlich» gewesen, die Rückrufe strikt auf die betroffenen Chargen zu beschränken, um sowohl die Sicherheit der Säuglinge als auch die Verfügbarkeit der Produkte für die Familien zu gewährleisten.
Zum Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft von Meaux nach dem Tod eines Säuglings eingeleitet hatte, der im Oktober Säuglingsmilch der Marke Gallia konsumiert hatte, erklärte Danone, von diesem Fall keine Kenntnis zu haben.
Ein Artikel von Marie Dupin (Radio France), Cellule investigation de Radio France (Radio France), erstmals veröffentlicht am 19 Mai 2026, 05:00 (MESZ). Übertragung aus dem Französischen: Janine Gloor
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