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Dekotierung gibt Streit

Die Dekotierung soll das Nachlassverfahren bedeutend erleichtern. Keystone

Der Swissair-Sachwalter Karl Wüthrich begrüsst die Dekotierung von Aktien und Obligationen. Zwei Obligationärs-Gruppen sind jedoch dagegen.

Um den geplanten Rückzug der Franken-Anleihen der zusammengebrochenen SAirGroup von der Schweizer Börse (SWX) ist ein Streit ausgebrochen. Doch wird laut SAirGroup-Sachwalter Wüthrich das Nachlassverfahren durch die Dekotierung bedeutend erleichtert.

Eingriff in Gläubigerrechte

Eine Investorengruppe und die Schutzvereinigung Swissair & Crossair (SVSA) um den Winterthurer Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz lehnen die Dekotierung hingegen ab. Die SVSA führt bei der Schweizer Börse Beschwerde gegen die Dekotierung. Diese sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Rechte der Obligationäre.

Die Investoren beauftragten einen namentlich nicht genannten Rechtsanwalt, Obligationärs-Versammlungen zu verlangen, wie die Beratungsfirma Hirzel-Neef-Schmid-Konsulenten in Zürich mitteilte. Der Schwyzer Ständerat und Rechtsanwalt Bruno Frick soll zum Anleihensvertreter gewählt werden. Es geht um Franken-Anleihen, die 2002, 2003 und 2007 fällig werden.

Beide Gruppierungen begründen ihre Aktionen mit ähnlichen Argumenten. Laut Investoren fühlen sich viele Obligationäre über den aktuellen Zustand der SAirGroup ungenügend informiert. Die Aktivenverwertung erfolge für SAirGroup-Gläubiger intransparent, die Wahrung der Interessen der Anleihensgläubiger scheine nicht gesichert.

Fahrlässige Konkurse

Die SVSA kritisierte unter anderem «die mutwillige Zerstörung» von Infrastrukturfirmen wie Atraxis, Swisscargo und SR Technics, «fahrlässige Konkurse», die Verschleuderung von SAirGroup-Aktiven und das Risiko gefährlicher Abhängigkeiten durch den Verkauf flugnaher Dienstleistungen an ausländische Investoren.

Bereits einige hundert Forderungen

Seit dem Schuldenruf vom vergangenen 9. Januar für die in Nachlassstundung stehenden Gesellschaften SAirGroup, SAirLines, Swissair und Flightlease sind bereits Hunderte von Forderungs-Anmeldungen eingetroffen. Die Forderungen müssen bis kommenden 29. Januar deponiert sein.

Für die ebenfalls in Nachlassstundung stehenden Firmen Swisscargo und Cargologic ist die Berner Firma Transliq zuständig. Hier läuft die Forderungsfrist bis 30. Januar.

swissinfo und Agenturen

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