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Das Leben im Ausland kann zu Kürzungen der Schweizer AHV führen

Ein altes Paar sitzt auf Stühlen unter einem Sonnenschirm an einem Strand
Wer seine Pension im Ausland verbringen will, sollte möglichst keine Beitragslücken in der obligatorischen Altersvorsorge haben. Getty Images

Die Pension in einem anderen Land geniessen? Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erfüllen sich diesen Traum. Doch oft erleben sie ein böses Erwachen: Die Rente fällt deutlich tiefer als erwartet aus. Der Grund? Eine Beitragslücke, die sie teuer zu stehen kommen kann.

Schon ein einziges fehlendes Jahr in den Beiträgen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) kann in der Schweiz eine lebenslange «Bestrafung» nach sich ziehen.

In der Schweiz können solche Beitragslücken in der Regel für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden. Für viele der rund 800’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer allerdings kann die AHV-Lücke zu einer harten Realität werden. Denn oft wird eine solche erst bemerkt, wenn es für Korrekturen zu spät ist.

AHV: Die erste von drei Säulen

Die Schweiz baut ihre Altersvorsorge auf dem so genannten Drei-Säulen-System auf. Die AHV ist dabei die erste Säule. Diese Rente, die im Normalfall ab 65 Jahren ausgezahlt wird, basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Die Jungen und Gutverdienenden finanzieren die Renten der Alten und weniger Bemittelten.

Dabei gilt allerdings: Wer eine volle Rente beziehen will, muss lückenlos 44 Beitragsjahre vorweisen können. Für jedes Jahr, das fehlt – sei es durch ein Sabbatical, ein Studium oder den Umzug ins Ausland –, wird die Rente um 1/44 gekürzt, was einer Reduktion von rund 2,3 Prozent entspricht.

Doch auch wer alle 44 Jahre (bei Frauen gegenwärtig noch 43 Jahre) Beiträge bezahlt hat, wird nicht automatisch die maximale Rente von 2052 Franken (Stand 2026) erhalten. dafür müsste über all die Jahre ein durchschnittliches Einkommen von über 88’000 Franken erreicht worden sein – das für frühere Jahre teuerungsbereinigt angepasst wird.

Weitere hilfreiche Artikel zum Auswandern und Leben im Ausland finden Sie auf unserer Seite «Auswandern leicht gemacht». Offizielle Informationen des Bundes sind auf der Webseite des EDAExterner Link und beim Portal ch.chExterner Link verfügbar, für weiterführende Beratungen steht die Auslandschweizer-Organisation Externer Link(ASO) zur Verfügung.

Die zweite Säule ist die Pensionskasse, die obligatorische berufliche Vorsorge ab einem Jahreseinkommen von aktuell mindestens 22’680 Franken, welche die AHV ergänzt. Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

Die dritte Säule schliesslich ist völlig freiwillig und gilt als private Vorsorge, mit der die Altersrente aufgebessert und aktiv Steuern gespart werden können. Allerdings können sich nicht alle eine dritte Säule leisten.

Doch kommen wir wieder zurück zur AHV.

Warum gerade Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen sind

Das Ungewöhnliche an der AHV ist ihre strikte Bindung an den Wohnsitz oder den Arbeitsort innerhalb der Landesgrenzen. Sobald jemand die Grenze überschreitet, um im Ausland ein neues Leben zu beginnen, endet in der Regel die obligatorische Versicherungspflicht. Und hier beginnt das Risiko, weil es stark davon abhängt, wohin ausgewandert wird.

Besonders komplex wird es durch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Wer in ein EU- oder EFTA-Land zieht, wird Teil des dortigen Sozialversicherungssystems.

Ein freiwilliges Weiterzahlen in die Schweizer AHV ist dann paradoxerweise nicht mehr möglichExterner Link, da in diesen Ländern das Prinzip gilt, dass man nur in einem System gleichzeitig versichert sein kann.

Eine alte Frau unter vielen Leuten in einer verkehrsbefreiten Einkaufsstrasse
Wer eine volle Rente beziehen will, muss lückenlos 44 Beitragsjahre vorweisen können. Und sollte zudem ein durchschnittliches Einkommen von über 88’000 Franken erzielt haben. Keystone

Unser User Daniel Luder, nach Frankreich ausgewandert, beschreibt diesen Umstand in unserer Debatte zum Thema als «sehr fadenscheinig»: Seine Frau sei nach der Unterzeichnung der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU quasi aus der AHV «rausgeworfen» worden.

Da das französische System für Nicht-Erwerbstätige keine vergleichbare Absicherung biete, resultierte dies für seine Frau in einer unvollständigen Schweizer Rente und einer französischen Rente von lediglich 43,21 Euro pro Monat. Die beiden leben unterdessen wieder in der Schweiz.

Die berüchtigte Frist von einem Jahr

Für Schweizerinnen und Schweizer, die ausserhalb der EU leben – etwa in Thailand, den USA oder Brasilien –, gibt es die Option der freiwilligen AHV. Doch auch hier lauert eine kulturelle Besonderheit: die Schweizer Disziplin: So hat man exakt ein Jahr Zeit, um den Beitritt zu erklären. Verpasst man den Termin auch nur um einen Tag, ist die Tür für immer zu.

In der Community wird dieses Thema heiss diskutiert. Die Userin Cynthia Rodgers berichtet erleichtert, dass sie die Frist fast verpasst hätte und ihre Anmeldung buchstäblich am letzten Tag abschickte.

Wer diese Frist versäumt, wie es bei vielen Ausgewanderten der Fall ist, die sich im neuen Land erst einmal zurechtfinden müssen, steht später vor massiven Kürzungen.

Der User Rainer Blaser rät daher eindringlich allen, die in Drittstaaten auswandern, sich umgehend bei der Schweizerischen AusgleichskasseExterner Link (SAK) in Genf zu melden, die für Belange der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zuständig ist.

Historische Altlasten, die besonders Frauen treffen

Interessanterweise ziehen sich viele Lücken durch Jahrzehnte, ohne dass sie bemerkt werden. In den 1970er- und 1980er-Jahren war die Sensibilität für dieses Thema noch weit geringer.

Die Userin Sue Heimchen erinnert daran, dass Frauen damals oft gar nicht arbeiten konnten oder aufgrund von Kindererziehung nicht auf die nötigen Beitragsjahre oder das erforderliche Durchschnittseinkommen kamen. Viele merken erst bei der Pensionierung, dass ihnen Beitragsjahre aus der Jugend fehlen.

Ein weiteres Beispiel aus unserer Debatte ist User «Paul srg», der Mitte der 1980er-Jahre nach dem Studium nach Deutschland auswanderte. Er zahlte zwar noch einige Jahre den Mindestbeitrag, musste dann aber wegen der Kosten für die Familie passen.

Heute besteht seine AHV «hauptsächlich aus Lücken». Er ist aber dank des starken Schweizer Frankens dennoch zufrieden mit dem, was er bekommt. Die Beiträge zur AHV sind für ihn, wie er schreibt, «die beste in meinem Leben je getätigte Investition!».

Ein altes Ehepaar in der Arkade einer Stadt im Ausland
Wer in ein anderes Land auswandert, in dem man in die freiwillige AHV einzahlen kann, muss sich zwingend innerhalb eines Jahres bei jener Kasse anmelden, sonst ist der Zug abgefahren. Keystone / Jochen Eckel

Böses Erwachen bei der Rückkehr

Was passiert aber, wenn der Traum vom Ausland platzt oder die Sehnsucht nach der Heimat zu gross wird? Dann kann die AHV-Lücke in der teuren Schweiz zur existenziellen Bedrohung werden.

Eine Nachzahlung von fehlenden Beiträgen ist nämlich nur für die letzten fünf Jahre möglich – und auch nur dann, wenn man in jener Zeit in der Schweiz wohnhaft oder zumindest erwerbstätig war.

Besonders dramatisch schildert Caroline Zähner Fässler ihre Rückkehr: Statt einer Rente erhielt sie nach ihrer Anmeldung in der Schweiz massive Rechnungen für Nachzahlungen als Nichterwerbstätige, inklusive 5 Prozent Verzugszins. Sie fühlt sich «bestraft», obwohl sie versuchte, auf eigenen Beinen zu stehen. «Hätte ich eine GmbH [eine eigene Firma] gehabt, wäre das nicht passiert», schreibt sie.

Bei der Einwohnerkontrolle habe ihr niemand gesagt, dass man sich bei der AHV anmelden müsse. «Nichtwissen schützt nicht vor dem Gesetz», schreibt sie. Dieser Grundsatz wird in der Schweiz besonders rigide angewendet.

Wer also auswandert, muss genau nachrechnen. Und wer in die Schweiz zurückkehrt, muss bei Rentenfragen noch genauer hinschauen. Denn das Schweizer AHV-System wurde für eine Welt entworfen, in der die Menschen ihr Leben lang an einem Ort bleiben.

In einer Zeit globaler Mobilität wird die Starrheit der 44 Beitragsjahre für eine volle Rente für viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum Fallstrick.

Man kann es aber auch pragmatisch angehen wie unser User Dario Gerber, der mit 57 Jahren nach Frankreich auswanderte und dort nun mit einer gekürzten Rente lebt. Sein Fazit: «Nichts ist wertvoller als Lebenszeit.»

Tipps für die Schweizer Community in aller Welt: So sichern Sie Ihre Rente

Den «IK-Auszug» bestellenExterner Link: Dies ist das individuelle Konto, auf dem alle Beiträge gelistet sind. Fachpersonen empfehlen, diesen alle drei bis fünf Jahre kostenlos anzufordern, um Lücken rechtzeitig zu erkennen.

Die Fünf-Jahres-Frist nutzen: Entdeckte Lücken können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Allerdings muss man in jener Zeit, für die nachgezahlt werden soll, in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig gewesen sein.

Die SAK in Genf kontaktierenExterner Link: Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Auslandschweizer innen und Auslandschweizer.

Wohnsitzwechsel melden: Die Ausgleichskasse auch bei jedem Umzug über die Landesgrenzen hinweg informieren.

Wer in einem Land ausserhalb der EU oder EFTA lebt, kann innert einer Frist von maximal einem Jahr ab Auswanderung der freiwilligen AHV/IV beitretenExterner Link, um Rentenlücken zu vermeiden. Dies gilt aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auch für EU-Staatsangehörige.

Wer in einem EU- oder EFTA-Staat wohnt, kann nicht freiwillig in die AHV einzahlen, sondern erhält im Alter eine Teilrente aus all jenen EU-Staaten, in denen mindestens ein Jahr Beiträge einbezahlt wurden.

Und ganz wichtig: Um Leistungen aus der AHV zu erhalten, muss etwa sechs Monate vor Erreichen des Pensionsalters (gegenwärtig noch 64 bei Frauen und 65 bei Männern) ein Antrag bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) gemacht werden.

Editiert von Marc Leutenegger

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