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Fagan erhält 750’000 Dollar

Ed Fagan hatte ursprünglich über 4 Mio. Dollar verlangt. Keystone Archive

Der New Yorker Anwalt Ed Fagan erhält 750'000 Dollar Honorar und 222'000 Dollar Spesen aus dem Vergleich der jüdischen Sammelkläger in den USA mit den Schweizer Grossbanken.

Fünf Holocaust-Überlebende erhalten insgesamt 400’000 Dollar.

Das Seilziehen um das Honorar aus dem Schweizer Grossbanken-Vergleich für den umstrittenen Rechtsanwalt Fagan ist in diesen Tagen beendet worden. Dies zeigen Gerichtsdokumente, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen.

Fagan hatte ursprünglich über 4 Mio. Dollar verlangt. Demgegenüber wollte ihm ein vom New Yorker Rechtsprofessor Burt Neuborne ausgearbeiteter Verteilplan lediglich 350’000 Dollar zugestehen.

Fagan willigt ein

In einer Eingabe ans Gericht kam Neuborne Anfang November nun aber zum Schluss, dass Fagan auf Grund einer Arbeitsleistung ein Honorar von rund 1,15 Millionen zustehen würde. Davon solle Fagan aber nur 750’000 Dollar erhalten, die restlichen 400’000 Dollar seien an fünf im Zusammenhang mit den Klagen besonders engagierte Holocaustopfer auszubezahlen.

In einem Brief an den New Yorker Richter Edward Korman von Ende November stimmte Fagan, der selber in finanziellen Schwierigkeiten steckt, diesem Plan zu. Er werde den Entscheid des Richters nicht anfechten, schreibt Fagan.

Am 4. Dezember hiess Bundesrichter Korman schliesslich die 750’000 Dollar (rund 1,2 Mio. Franken) Honorar für Fagan gut und sprach ihm gleichzeitig eine Spesenrückerstattung in der Höhe von 222’000 Dollar (rund 330’000 Franken) zu.

Opfer unzufrieden

Zu den fünf von Richter Korman für ihre «besonderen Verdienste» um die Sammelklagen ausgezeichneten Personen gehört Gizella Weisshaus. Ihr wurden 100’000 Dollar zugesprochen. Die heute 73-jährige orthodoxe Jüdin aus Brooklyn hatte 1996 als erste gegen die Schweizer Banken geklagt und so den Stein ins Rollen gebracht.

Gizella Weisshaus zeigte sich gar nicht erfreut über den jüngsten Entscheid von Richter Korman. So werde nur versucht, sie auszukaufen und mundtot zu machen. «Ich werde den Check, wenn er denn überhaupt kommt, zurückschicken», sagte sie. Sie hat sich bereits vor Jahren mit Fagan zerstritten. Der Anwalt habe sie um ihr Geld betrogen, kritisiert sie.

Neben Weisshaus erhielten vier andere Kläger je 75’000 Dollar. Unter ihnen befindet sich Alice Fischer, die im Dezember 1996 als erste Klägerin vor dem Bankenausschuss des US-Repräsentantenhauses gegen die Schweizer Banken ausgesagt hatte.

Wachmann Meili fühlt sich geprellt

Verärgert über den Entscheid Kormans reagierte auch der frühere Wachmann Christoph Meili – ebenfalls ein ehemaliger Klient Fagans. Der Entscheid gehe zu seinen Lasten, sagte Meili auf Anfrage und fügte hinzu: «225’000 Dollar ist von meinem Geld, das mir nicht ausbezahlt wird.» Ihm sei ursprünglich eine Million Dollar versprochen worden, erhalten habe er aber nur 775’000.

Offensichtlich gehe die Differenz nun an Fagan. Gemäss dem Gerichtsentscheid wird mit dem Honorar für Fagan auch dessen Arbeit für Meili abgegolten.

Tiefe Anwaltshonorare

Mit dem Entscheid über das Honorar für Ed Fagan ist die Frage der Entschädigungen für die Anwälte im Schweizer Bankenvergleich weitgehend geklärt. Insgesamt wurden Anwaltshonorare von rund 6 Mio. Dollar zugesprochen; das entspricht rund einem halben Prozent der Vergleichssumme.

So geringe Anwaltshonorare seien in den USA in einem vergleichbaren Fall noch gar nie ausbezahlt worden, sagte Neuborne. Bei Sammelklagen erhalten die Anwälte oft 20 bis 30 Prozent der Vergleichssumme.

swissinfo und Agenturen

Die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse Group einigten sich 1998 in einem Vergleich mit den Klägern, über 1,25 Mrd. Dollar zu Gunsten von Nazi-Opfern und deren Nachkommen zu zahlen.

Davon sind 800 Millionen für die Abgeltung von Ansprüchen auf nachrichtenlose Konten reserviert.

Der Rest kommt ehemaligen Zwangsarbeitern, abgewiesenen oder misshandelten Flüchtlingen sowie anderen Nazi-Geschädigten zu Gute.

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