Was die Schweiz mit Korruptionsgeldern macht – und wieso
Sie friert Vermögen ein, zahlt Gelder zurück und leistet ausländischen Staaten Rechtshilfe: Ist die Schweiz für das Fluchtgeld korrupter Staatschefs und ihrer Familien kein sicherer Hafen mehr? Nun ja, teils, teils. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Rückgabe von Korruptionsgeldern ist kompliziert und langwierig. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung inne und einen teilweise zweifelhaften Ruf. Die Komplexität der Fälle sind einer der Gründe dafür.
Warum verpflichtet die Schweiz ihre Banken nicht, Gelder aus Korruption direkt an geschädigte Staaten zurückzugeben?
Das hat primär rechtsstaatliche Gründe. Die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ist in der Schweiz kein Regierungsentscheid, sondern das Ergebnis eines Prozesses, der unter anderem ein Gerichtsverfahren voraussetzt – so wie dies in den meisten Staaten üblich ist.
«Ein Rückerstattungsverfahren erfordert stichhaltige Beweise für die illegale Herkunft der Vermögenswerte, internationale Zusammenarbeit, Gerichtsentscheide und in vielen Fällen politische Vereinbarungen über die Verwendung der Gelder», sagt Oscar Solórzano, Leiter für Lateinamerika beim International Centre for Asset Recovery (ICAR) des Basel Institute on Governance.
Aus dem Ausland mag die Situation eindeutig erscheinen: Wenn ein ehemaliges Staatsoberhaupt oder Angehörige über Konten in der Schweiz verfügen, dann muss es sich um gestohlenes Geld handeln, das möglichst rasch an die Bevölkerung zurückgegeben werden sollte. Doch so einfach ist es nicht. Denn «schmutziges» Geld trägt immer eine Tarnung. Nur so ist es möglich, dass es überhaupt auf Schweizer Konten landet.
Was unternehmen Schweizer Banken, um keine korrupten Gelder anzunehmen?
Die Schweiz hat in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Zustrom illegaler Gelder zu verhindern. Zwar räumen Regierung und Finanzbehörden ein, dass die Mechanismen nicht hundertprozentig sicher seien, sie verweisen aber auf bedeutende Fortschritte.
Banken in der Schweiz prüfen heute unter anderem den Steuerwohnsitz, die berufliche Tätigkeit und das wirtschaftliche Profil ihrer Kundinnen und Kunden. Gehören die Vermögenswerte einer Gesellschaft, Stiftung oder sonstigen Struktur, müssen Banken gemäss dem Geldwäschereigesetz die natürliche Person identifizieren, welche die Vermögenswerte letztlich kontrolliert.
Die Kundin oder der Kunde muss erklären, wie er oder sie das Vermögen erworben hat. Diese Erklärungspflicht endet nicht mit der Kontoeröffnung. Auch spätere Transaktionen werden überwacht, um ungewöhnliche Bewegungen festzustellen.
Die Banken klären ausserdem ab, ob Kundinnen oder Kunden im Ausland ein bedeutendes öffentliches Amt innehaben oder innehatten oder ob familiäre oder wirtschaftliche Beziehungen zu solchen Personen bestehen. Trifft das zu, gelten verschärfte Sorgfaltspflichten.
Was passiert bei begründetem Verdacht auf Korruptionsgelder?
Liegen einer Bank hinreichende Anhaltspunkte für Geldwäscherei oder eine andere illegale Herkunft der Vermögenswerte vor, muss sie den Fall der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zur Kenntnis bringen.
Diese analysiert die eingegangenen Informationen, ergänzt sie mit eigenen Daten und leitet den Fall, sofern ausreichende Anhaltspunkte vorliegen, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf kantonaler oder Bundesebene weiter.
Das Problem dabei: Weil die Taten in der Regel ausserhalb der Schweiz begangen wurden, kann sie die Schweizer Staatsanwaltschaft nicht direkt untersuchen. Sie ist auf Rechtshilfe angewiesen.
Hier kommt ein Instrument ins Spiel, das, wie Solórzano ausführt, auf eine Initiative der Schweiz zurückgeht und ein Novum darstellte: «Die ehemalige Zürcher Staatsanwältin Cornelia Cova leitete den ersten Fall spontaner Rechtshilfe in der Geschichte der Vermögensrückführung ein. Im Jahr 2000 übermittelte die Schweiz erstmals aus eigener InitiativeExterner Link einem anderen Staat, nämlich Peru, Bankinformationen zu verdächtigen Konten von Vladimiro Montesinos, der rechten Hand des damaligen Präsidenten Alberto Fujimori.»
Mehr
Die grossen Fluchtgeldaffären in der Schweiz
Dieser Mechanismus habe sich inzwischen zu einer international anerkannten guten Praxis entwickelt, bilanziert Solórzano. Die spontane Übermittlung von Informationen sei später in internationale Instrumente wie die UNO-Konvention gegen KorruptionExterner Link aufgenommen worden und werde heute im Bereich der Vermögensrückführung regelmässig eingesetzt.
Allerdings dürfen nicht alle Formen von Information spontan übermittelt werden. Geheimhaltungsvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen können Hindernisse darstellen. Zulässig ist die Weitergabe begrenzter Informationen, damit ein Staat ein formelles RechtshilfeersuchenExterner Link stellen kann.
Als einer der weltweit wichtigsten Standorte für grenzüberschreitende Vermögensverwaltung erhält die Schweiz jedes Jahr Hunderte solcher Ersuchen aus dem Ausland. Im Jahr 2025 entfielen mindestens 20 Gesuche auf die Vermögensrückführung und weitere 33 auf die internationale Aufteilung eingezogener Vermögenswerte, wie die StatistikenExterner Link zur internationalen Rechtshilfe der Schweiz zeigen.
Warum dauert die Rückerstattung von Korruptionsgeldern oft Jahre?
Die internationale Rechtshilfe erfordert die Zusammenarbeit beider Seiten und liegt in erster Linie in der Verantwortung des betroffenen Staates, der den Schweizer Behörden die nötigen Beweise dafür vorlegen muss, dass die fraglichen Vermögenswerte tatsächlich unrechtmässig erworben wurden. Kommen politische Instabilität oder Korruption in den betroffenen Staaten hinzu, kann sich eine Rückgabe um Jahrzehnte verzögern oder ganz scheitern.
Die Vermögensrückführung umfasst im Allgemeinen die Phasen der Identifizierung, Sperrung, Beschlagnahmung oder Einziehung sowie der Rückerstattung der Vermögenswerte an den betroffenen Staat oder die entsprechenden Opfer.
In Korruptionsfällen kann die Schweiz mit dem Empfängerstaat besondere Modalitäten der Rückerstattung vereinbaren, um sicherzustellen, dass die zurückgeführten Gelder tatsächlich der Bevölkerung zugutekommen und transparent verwendet werden.
Ein folgenreiches Beispiel für die Rückführungsproblematik stammt aus den frühen 2000er-Jahren. Damals erstattete die Schweiz Peru 92 Millionen US-Dollar zurück. Es handelte sich um Bestechungsgelder, die der ehemalige Chef des Nationalen Geheimdienstes (SIN), Vladimiro Montesinos, von Waffenhändlern erhalten hatte, die bei der Vergabe von Aufträgen durch die peruanische Regierung bevorzugt worden waren.
Peru richtete einen Fonds für die Verwaltung der zurückerstatteten Gelder ein, um deren transparente VerwendungExterner Link sicherzustellen. Doch dann wurde bekannt, dass ein Teil der zurückgeführten Gelder für Freizeitaktivitäten von Staatsbediensteten eingesetzt wurde.
Angesichts dieses und weiterer Fälle stellte sich die Schweiz die Frage, wie die Rückführung von Geldern aus Staatskassen verbessert werden könnte, damit sie tatsächlich der Bevölkerung zugutekommt. Die Schweiz setzt hier auf ein Bündel von Massnahmen, von Rückgabeabkommen und der Definition des Verwendungszwecks der Gelder bis hin zu einer tranchierten Auszahlung.
Mehr
Die USA ziehen sich zurück: Kann die Schweiz weiter gegen Diktatorengelder vorgehen?
Gibt es einen Fall mutmasslicher Korruptionsgelder, der die Schweiz aktuell beschäftigt?
Ja, und einer davon hat mit dem ehemaligen venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro zu tun. Um das Vorgehen der Schweiz in diesem Fall zu verstehen, muss man zuerst zehn Jahre zurückblenden. 2016 verabschiedete die Schweiz – auf eigene Initiative wie auch gestützt auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) – das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen.
Das Gesetz erlaubt die Sperrung von Vermögenswerten nach Revolutionen oder dem Sturz eines Regimes, wenn begründete Verdachtsmomente auf unrechtmässig erworbene Vermögen bestehen und die Institutionen im Herkunftsland geschwächt sind.
Diese Konstellation ergab sich Anfang 2026 nach der US-Militäroperation in Venezuela, bei welcher Präsident Nicolás Maduro verhaftet wurde. Die Schweiz ordnete daraufhin die Sperrung venezolanischer Vermögenswerte im Umfang von 687 Millionen Franken (rund 845 Millionen US-Dollar) an.
Mehr
Darum hat die Schweiz allfällige Vermögenswerte von Maduro gesperrt
Sollte nachgewiesen werden, dass die Vermögenswerte illegal erworben wurden, plant die Schweiz, das Geld zugunsten der venezolanischen Bevölkerung zurückzuführen, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Januar erklärte.
Derzeit scheint Venezuela jedoch nicht in der Lage oder willens zu sein, die Herkunft der Gelder nachzuweisen – und das Geld bleibt vorderhand in der Schweiz blockiert.
Was ist dran am Vorwurf, dass die Schweiz auch heute noch von Korruptionsgeldern profitiert?
Trotz vereinzelt blockierter Vermögen kann die Rückführung von Korruptionsgeldern in den letzten Jahren als Erfolg gewertet werden. Bis heute hat die Schweiz mehr als 2 Milliarden US-Dollar an Korruptionsgeldern, die an ausländische Amtsträger gezahlt wurden, beschlagnahmt und zurückgeführt.
Allerdings gibt es im Engagement gegen Korruption eine entscheidende Lücke: bei Bestechungen, die von Schweizer Firmen im Ausland begangen wurden.
Ein bekanntes Beispiel ist ein Bestechungsskandal in der Demokratischen Republik Kongo, in den der Schweizer Rohstoffriese Glencore verwickelt war. 2024 wurde Glencore von der Schweizer Bundesanwaltschaft «wegen Organisationsmangels» zu einer Busse von zwei Millionen Franken und einer Zahlung von 150 Millionen US-Dollar verpflichtet – was als Abgabe des unrechtmässig erzielten Gewinns zu werten ist.
In der Folge forderten 14 kongolesische NGOs, dass die Schweiz mit dem Geld die kongolesische Bevölkerung entschädige. Das aber sieht das Schweizer Recht nicht vor, da weder die kongolesische Bevölkerung noch eine der NGOs im Schweizer Verfahren als Geschädigte zugelassen waren. Bis heute befinden sich die Millionen deshalb in der Schweizer Staatskasse.
Auch Andrew Dronbierer, Autor des Buches «Illicit Enrichment», kommt in einem Meinungsbeitrag für Swissinfo zum Schluss, dass die Schweiz wegen der Auslandsbestechung weiterhin zweifellos von mindestens einer Form internationaler Korruption profitiere:
Mehr
Die Schweiz profitiert von aufgedeckter Bestechung im Ausland – das sollte sie nicht
Zwischen 2011 und 2024 hätten die Schweizer Bundesbehörden 14 Fälle von Auslandsbestechung abgeschlossen, an denen Schweizer Unternehmen oder internationale Konzerne mit Aktivitäten in der Schweiz beteiligt waren.
Die Verfahren wurden mittels aussergerichtlicher Einigungen beendet. Dabei wurden die Unternehmen verpflichtet, Gewinne aus rechtswidrigen Geschäften in Höhe von insgesamt 730 Millionen Franken an die Schweizer Staatskasse abzuführen.
Wie effizient ist die Schweizer Geldwäschereibekämpfung generell?
Dass die Abklärungen, ob Gelder legitim sind oder nicht, in der Schweiz zunächst von den Banken selbst und ohne externe Beteiligung durchgeführt werden, hat immer wieder Kritik ausgelöst, auch aus dem Ausland.
Die teilweise Eigenverantwortung des Finanzsektors ist allerdings nur eines der Probleme in der Geldwäschereibekämpfung. Das wurde 2020 deutlich, als Daniel Thelesklaf als Direktor der Geldwäschereimeldestelle zurücktrat.
In einem Interview mit dem Tages-AnzeigerExterner Link fand er damals deutliche Worte: «Wenn es um Geldwäscherei geht, setzt die Schweiz meist nur das absolute Minimum um, das aufgrund internationalen Drucks erforderlich ist.»
Thelesklaf erklärte, dass die Banken seit 2016 jährlich zwischen 12 und 17 Milliarden Franken als verdächtig gemeldet hätten. «Beschlagnahmt wird jedoch nur ein sehr kleiner Teil davon», sodass die Verantwortlichen dieser Geldströme häufig nicht strafrechtlich belangt werden.
Mit anderen Worten: Diese Personen können weitgehend straflos handeln. «Für einen Autokraten, der die internationale Rechtshilfe blockieren kann, ist die Schweiz eines der sichersten Länder, um sein Geld aufzubewahren», sagte Thelesklaf.
Editiert von Marc Leutenegger
Mehr
Unser Newsletter zur Aussenpolitik
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch