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Fall UBS: USA ziehen Amtshilfegesuch zurück

Die US-Steuerbehörde zieht ihr Mitte 2008 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereichtes Amtshilfegesuch im Fall UBS zurück. Dagegen haben UBS-Aktionäre aus den USA eine Sammelklage gegen die Bank eingereicht.

Rund einen Monat nach dem Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, unter Aufhebung des Bankgeheimnisses 255 UBS-Kundendaten an die US-Steuerbehörde weiterzuleiten, hat die US-Behörde das Amtshilfegesucht in gleicher Sache kommentarlos zurückgezogen.

Nach dem FINMA-Entscheid wurde ein Strafverfahren gegen die UBS in den USA sistiert. Die UBS zahlte ein Sühnegeld von 780 Mio. Dollar. Die FINMA wurde für diesen Entscheid während des laufenden Amtshilfeverfahrens scharf kritisiert.

Für die gebeutelte UBS ist jedoch neuer Ärger in Sicht: US-Aktionäre der Grossbank haben bei einem New Yorker Gericht eine Sammelklage eingereicht. Sie fühlen sich als Investoren von der UBS getäuscht.

Gemäss den Klägern habe die UBS ihre Aktien mit unlauteren Argumenten beworben. Sie habe die von ihr verwalteten Kundengelder – ein wichtiges Argument für Investoren – nur deshalb steigern können, weil sie reiche US-Bürger zur Steuerhinterziehung ermuntert habe, heisst es in der Klageschrift.

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