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Prozess über US-Klage gegen UBS ausgesetzt

Die Regierungen der USA und der Schweiz erhalten drei Wochen Zeit, um einen aussergerichtlichen Vergleich über die Zivilklage der US-Steuerbehörde gegen die Schweizer Grossbank UBS abzuschliessen.

US-Bundesbezirksrichter Alan Gold fällte den Entscheid am Montag in Miami. «Ich dränge auf diese Art von Kommunikation. Ich bin nicht abgeneigt, auf Anfrage weiteren Aufschub zu gewähren. Ganz im Gegenteil», sagte der Richter.

Mit der Gewährung des Aufschubs folgte er erwartungsgemäss einer gemeinsamen Eingabe der US-Regierung und der UBS mit Unterstützung der Schweizer Regierung.

Demnach wird die Beiweisaufnahme-Anhörung vor dem Gericht auf den kommenden 3. August vertagt, falls die Regierungen bis dann keine Lösung gefunden haben.

Der Fall – in dem es um die Herausgabe der Namen von 52’000 der Steuerhinterziehung verdächtigten amerikanischen UBS-Kunden geht – ist damit offiziell Sache der Regierungen der Schweiz und der USA geworden.

Die nun anstehenden Verhandlungen werden sich nach Meinung von Beobachtern um die Frage drehen, wie die geforderten Daten übergeben werden können, ohne dass es zugleich zu einer Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses kommt. Selbst eine Vergleichszahlung scheint nicht ausgeschlossen.

Aus Schweizer Sicht geht es darum, dass Informationen nur nach einem genau definierten Amts- und Rechtshilfeverfahren und in Einzelfällen herausgegeben werden. Damit liesse sich das Bankgeheimnis bewahren und die Stellung der Schweiz als wichtiges Zentrum für Vermögensverwaltung erhalten.

Der Prozessaufschub in den USA hat der UBS-Aktie Flügel verliehen. Der Titel der Grossbank legte am Montag um 4,75% zu und war damit Tagesgewinner im Swiss Market Index (SMI).

swissinfo.ch und Agenturen

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