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Sorgenkind Lärmschutz

Strassenlärm: Die Sanierungsfrist muss bis zehn Jahre verlängert werden. Keystone Archive

Die Ziele im Lärmschutz sind in der Schweiz 15 Jahre nach Einführung der Lärmschutz-Verordnung noch nicht erreicht.

Wie der Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Philippe Roch, am Donnerstag darlegte, ist der Strassenverkehr nicht wesentlich weniger laut als vor 15 Jahren. Die gesteckten Reduktionsziele – 60 Dezibel in Wohnzonen und 65 Dezibel in Nutzungszonen – seien klar verfehlt worden.

Die Lärmschutz-Verordnung soll, «erhebliche Störungen des Wohlbefindens» verhindern. Sie nehme damit in Kauf, dass ein Viertel der Bevölkerung weiter übermässig belästigt werde. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei dagegen das «vollständige Wohlbefinden» Ziel.

Strassen- und Eisenbahnlärm-Fristen verlängert

Zwei Drittel der übermässig lärmigen Strassen – schweizweit rund 1600 km – sind noch nicht saniert, heisst es in der BUWAL-Bilanz. 550’000 Personen seien von Strassenlärm belästigt. Die Frist für die Sanierung müsse um 5 bis 10 Jahre verlängert werden.

Eisenbahnlärm belästigt mindestens 265’000 Personen stark. Im Gesamtnetz von rund 5000 km müssen laut BUWAL etwa 300 Kilometer mit Lärmschutzwänden und 400 Kilometer mit Schallschutzfenstern ausgerüstet werden. Die Sanierungsfrist wurde bereits bis 2015 verlängert.

Milliarden-Investitionen

Die Gesamtkosten für die Lärmsanierung der Strassen werden auf 3,5 Mrd. Franken geschätzt. Bisher sind davon etwa 1,2 Mrd. aufgewendet worden. Die Lärmsanierung der Eisenbahn durch bauliche Massnahmen und durch moderne Güterwagen dürften je eine Milliarde verschlingen.

Künftige Strategien

Der BUWAL-Bericht hält fest, dass es nun in erster Linie darum gehe, die ursprünglich gesetzten Ziele zu erreichen und bestehende gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Zudem skizziert er Vorschläge zur Zukunft der Lärmbekämpfung.

Als Fernziel gelte es, die zunehmende «Verlärmung» von Lebensräumen und der Umwelt zu stoppen und die Lärmbekämpfung mit «Ruheschutz» zu verbinden. Entsprechende Anstrengungen müssten dem Erhalt qualitativ guter Siedlungs- und Erholungsräume dienen.

swissinfo und Agenturen

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