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Weko zieht Bilanz

WEKO-Präsident Roland von Büren. Keystone Archive

Die Wettbewerbs-Kommission (Weko) hat im vergangenen Jahr 13 Untersuchungen abgeschlossen und in 3 Fällen unzulässige Wettbewerbs-Absprachen festgestellt.

Vier Untersuchungen wurden zudem neu eröffnet. Diese richten sich gegen die Ärztegesellschaft des Kantons Genf, die Fahrschulpreise im Kanton Graubünden, den Grossverteiler Coop und die Swisscom, wie aus dem am Dienstag präsentierten Jahresbericht 2001 hervorgeht.

Präsident Roland von Büren legte vor den Medien dar, dass die Weko stets bemüht sei, mit den Urhebern einer Wettbewerbsbeschränkung wenn immer möglich eine einvernehmliche Lösung zu deren Beseitigung zu suchen.

Das im letzten Jahr acht Untersuchungen weniger eröffnet wurden als im Jahr davor, führt die Weko auf die Zunahme bei den einvernehmlichen Regelungen zurück. Diese hätten wirklich an Bedeutung gewonnen. Von 38 Vorabklärungen im vergangenen Jahr kam es in sieben Fällen zu einvernehmlichen Regelungen.

Drei Rügen

2001 genehmigte die Weko zwei einvernehmliche Regelungen im Rahmen von Untersuchungen: Die eine betraf unzulässige Wettbewerbsabsprachen im Uhrenbereich, die andere unzulässige Preisabsprachen im Genfer Abdichtungs- und Asphaltierungskartell.

Mit solchen einvernehmlichen Lösungen würden langwierige und aufwändige Verfahren vermieden. Zugleich dürften die Betroffenen Lösungen, die im Einverständnis mit den Parteien erarbeitet wurden, besser akzeptieren als Zwangsanordnungen.

Jede Medaille habe jedoch ihre Kehrseite: Bei einer einvernehmlichen Lösung in einem frühen Verfahrensstadium komme es zu keiner neuen Praxis der Weko. Zudem könnten die Parteien Zeit schinden und weiter von einer Wettbewerbsbeschränkung profitieren.

Aber auch wenn die einvernehmlichen Lösungen wichtiger werden, gibt es weiterhin andere Fälle: In drei Fällen wurden im letzten Jahr unzulässige Abreden oder Verhaltensweisen festgestellt.

Schutz für KMU

Weiter wurde betont, dass die Weko das Kartellgesetz nicht einseitig auf die KMU anwende, wie dies teilweise behauptet werde. In den Bereichen Missbrauch marktbeherrschender Stellung und Fusionskontrolle kämen KMU im Gegenteil kaum je mit dem Kartellrecht in Konflikt, vielmehr würden sie durch die entsprechenden Interventionen oftmals im Wettbewerb geschützt.

swissinfo und Agenturen

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