Pressestimmen zum Nationalrats-Entscheid
In den Zeitungen vom Donnerstag (21.03.2002.) wurde die Einführung eines Beschwerderechts gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide mehrheitlich begrüsst.
Die BERNER ZEITUNG schreibt:
«Schweizerinnen und Schweizer rühmen sich gerne, einen ausgeprägt hohen Gerechtigkeitssinn zu haben. Und tatsächlich manifestiert sich dieser darin, dass in der Verfassung ein Willkürverbot als Grundrecht niedergeschrieben ist. Geht es nach dem Willen der SVP und FDP, soll dieses Grundrecht wirklich nur für die Schweizer Bevölkerung gelten. Ausländerinnen und Ausländer hätten gefälligst den Entscheid des Volkes (…) oder einer von ihm eingesetzten Behörde hinzunehmen, auch wenn dieser willkürlich oder diskriminierend erfolgte.»
Der BUND meint dazu:
«Das Volk hat nicht immer Recht. Und wenn es Unrecht hat, muss der Rechtsstaat sicherstellen, dass strittige Fälle von unabhängiger Seite zumindest überprüft werden können. Das will das Beschwerderecht. Mehr nicht.»
Der Grundtenor der Kommentatoren ist wohlwollend zum Nationalrats-Entscheid. Bei der AARGAUER ZEITUNG lässt dieser aber einen «zwiespältigen Eindruck» zurück:
«Zwar erscheint es folgerichtig, dass in einem Land, das Rekurse gegen Bauvorhaben zulässt, auch Beschwerden gegen Einbürgerungen möglich sein sollen. (…) Wenn man die Bürger schon über Einbürgerungen entscheiden lässt, muss man in Kauf nehmen, dass sie ihren Entscheid vielleicht rational, möglicherweise aber auch aufgrund von völlig irrationalen Kriterien – Aussehen, Herkunft, Familienname – fällen.»
Eine mögliche Lösung sieht die AZ so:
«Konsequenter, gerechter wäre es, Einbürgerungen nur noch durch eine Spezialkommission durchführen zu lassen und auf Volksentscheide zu verzichten.»
swissinfo
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