Geheilt, aber nicht versicherbar: Wer den Krebs besiegt, hat einen finanziellen Kampf vor sich
Noch nie zuvor haben so viele Menschen Krebs überlebt. Doch in der Schweiz kann eine frühere Diagnose ehemalige Patient:innen noch jahrelang verfolgen. Vor allem, wenn sie Einkommensausfälle versichern möchten. Eine Kampagne für ein begrenztes «Recht auf Vergessenwerden» will finanzielle Sicherheit schaffen.
Die Krebsbehandlung ist beendet und die Patient:innen hoffen, sie könnten endlich in ein «normales Leben» zurückkehren – arbeiten, vielleicht einen neuen Job annehmen, Pläne für die Zukunft schmieden.
Doch für viele taucht die Krankheit trotz körperlicher Genesung wieder auf: im Gesundheitsfragebogen eines privaten Versicherers. Ein angekreuztes Kästchen kann bedeuten, dass man abgelehnt wird, mit weitreichenden Ausschlüssen konfrontiert ist oder mit Prämien, die den Versicherungsschutz – und damit die finanzielle Sicherheit – unerreichbar machen.
Das «Recht auf Vergessenwerden» soll das verhindern. Die Idee ist einfach: Nach einer festgelegten Zeit ohne Rückfall soll eine frühere Krebsdiagnose bei der Prüfung von Anträgen auf Versicherungen und andere Finanzprodukte nicht mehr berücksichtigt werden.
Mehrere europäische Länder haben bereits Varianten des Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende eingeführt. Doch der Schweizer Privatversicherungsmarkt bietet keinen solchen Schutz. Das könnte sich nun ändern – sollte eine derzeit im Parlament diskutierte MotionExterner Link zum Gesetz werden.
Die Motion möchte die Offenlegungsfrist für frühere Erkrankungen auf fünf Jahre begrenzen, wenn Personen eine individuelle Krankentaggeldversicherung beantragen. Diese ist für für Selbständigerwerbende und Personen ohne betrieblichen Versicherungsschutz massgebend, um sich gegen Erwerbsausfall zu schützen.
«Die Menschen verstehen nicht, wie leicht man nach einer Diagnose unter die Armutsgrenze rutscht, selbst wenn die Behandlung beendet ist», sagt Aline Descloux von der Krebsliga Schweiz, dem Dachverband der kantonalen und regionalen Krebsligen.
«Man kann während einer Krankheit entlassen werden. Und wenn man geheilt ist und wieder arbeiten möchte, ist man vom Versicherungsschutz ausgeschlossen», so Descloux weiter. «Das setzt einen enormen finanziellen Risiken aus, wenn man erneut erkrankt – nicht unbedingt an Krebs, sondern an irgendetwas.»
Das Problem der Schweiz
Descloux erklärt, dass es in der Schweiz schwierig sei, das Recht auf Vergessenwerden mit einem einzigen grossen gesetzgeberischen Schritt anzugehen. «Das System ist zu stark fragmentiert.»
Die Krebsliga Schweiz habe deshalb vorerst entschieden, sich auf einen spezifischen Teil des Problems zu konzentrieren – «nämlich auf jenen Bereich, in dem wir den grössten Handlungsbedarf sehen: den Einkommensschutz.»
In der Schweiz sind viele Leute im erwerbsfähigen Alter über eine vom Arbeitgeber vermittelte Taggeldversicherung abgesichert. Doch für Selbständige, Freischaffende oder Personen ohne gut ausgebaute berufliche Vorsorge hängt die finanzielle Stabilität oft davon ab, ob sie zusätzlich dazu noch eine individuelle Versicherung abschliessen können.
«Wenn man selbstständig ist oder in einem kleinen Unternehmen arbeitet, kann es nach einer Krebsdiagnose nahezu unmöglich sein, eine Taggeldversicherung zu erhalten», so Descloux.
Wenn eine Person wegen Krankheit, Mutterschaft oder Unfall arbeitsunfähig ist, greift der Einkommensschutz in der Regel erst ausserhalb des staatlichen Systems. Die meisten Arbeitnehmenden sind durch eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Krankentaggeldversicherung abgesichert. Diese ersetzt in der Regel 80% ihres Lohns für bis zu 720 Tage.
Diese Policen unterliegen zwei getrennten rechtlichen Rahmenbedingungen:
Zusatzversicherung: Diese unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und ist der vorherrschende Marktstandard. Sie gewährt den Versicherern weitgehende Freiheit, Gesundheitsfragen zu stellen, Antragstellende abzulehnen oder dauerhafte medizinische Ausschlüsse (oft als «Vorbehalte» bezeichnet) für Vorerkrankungen zu verhängen.
Grundversicherung: Diese optionale Regelung unterliegt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und bietet standardisiertere Regeln.
Entscheidend ist hier: Versicherer dürfen Antragstellende nicht ablehnen. Und alle medizinischen Ausschlüsse müssen nach fünf Jahren auslaufen – ein eingebautes «Recht auf Vergessenwerden».
Die Versicherer sind jedoch nicht verpflichtet, den Einkommensausfall von Spitzenlöhnen vollständig abzudecken. Deshalb wenden sich viele, die ihren Lebensstandard umfassend absichern wollen, dem privaten Markt zu. Seit 1996 sind die Jahresprämien im privaten Markt von 1,16 auf rund 5,1 Milliarden Franken gestiegen.
Im Krankenversicherungsbereich hingegen ist der Markt im gleichen Zeitraum geschrumpft: von 834 Millionen auf nur noch 241 Millionen Franken.
Wird eine Person dauerhaft arbeitsunfähig oder benötigt sie eine langfristige Rehabilitation, muss sie das System wechseln, von den oben genannten kurzfristigen Leistungen in das staatliche System der Invalidenversicherung (IV).
Matti Aapro ist medizinischer Onkologe am Krebszentrum Genolier in der Schweiz und ehemaliger Präsident der Europäischen Krebsorganisation (ECO). Er beobachte immer wieder dasselbe Muster: Der medizinische Fortschritt senkt das Risiko für viele Patient:innen, doch die Richtlinien zur Risikoprüfung passen sich oft nur langsam an.
«In manchen Fällen wissen wir, dass die Remission wahrscheinlich dauerhaft anhalten wird. Doch die Versicherer sehen nur ein angekreuztes Kästchen», so Aapro.
Zeit für Veränderungen
Die Krebsliga Schweiz möchte, dass sich das Versicherungsvertragsgesetzes ändert. Sie hat den Mitte-Politiker Benjamin Roduit gebeten, im Parlament eine Motion einzureichen.
Roduit setzt sich in seiner Arbeit dafür ein, Lücken in der sozialen und gesundheitlichen Absicherung zu schliessen, besonders für Selbständige. Die Motion befasst sich mit den Gesundheitsfragebögen für Personen, die eine private Taggeldversicherung abschliessen möchten.
Die MotionExterner Link wurde im Dezember 2025 eingereicht und fordert: Die Offenlegung der Krankengeschichte soll auf fünf Jahre begrenzt werden.
Gleichzeitig sollen bestimmte präventive oder gesundheitserhaltende Behandlungen (etwa Hormontherapien nach Schilddrüsenkrebs und einigen Brustkrebsarten) von der Risikobewertung durch Versicherer ausgeschlossen werden. Die Motion beschränkt sich nicht auf Krebs; sie umfasst jegliche Vorerkrankungen sowie bestimmte unfallbedingte Gesundheitsschäden.
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«In der Schweiz wird das Thema Einkommensschutz sehr oft als Frage der Eigenverantwortung dargestellt, was impliziert, dass jeder in der Lage sein sollte, eine private Versicherung abzuschliessen», schreibt der Nationalrat Benjamin Roduit in einer E-Mail an Swissinfo. «In diesen speziellen Fällen ist es jedoch sehr schwierig, von einem Versicherer aufgenommen zu werden.»
Im Februar empfahl der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Das Parlament hingegen kann sie weiterhin annehmen. Das würde den Bundesrat dazu verpflichten, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Der Bundesrat erklärte, eine pauschale Begrenzung auf fünf Jahre werfe «praktische und aktuariell-technische», sprich versicherungsmathematische Probleme auf, da Krankheiten sehr unterschiedlich seien und manche Erkrankungen das Risiko über einen längeren Zeitraum beeinträchtigten.
Er warnt, die Begrenzung könne den Risikopool verzerren und die Prämien für alle Versichterten in die Höhe treiben. «Dies würde den Grundsätzen des privaten Versicherungswesens widersprechen».
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Versicherer wehren sich gegen das Recht auf Vergessenwerden
Versicherer argumentieren, dass medizinische Informationen unerlässlich sind, um Risiken fair zu bewerten und eine «negativen Auswahl» zu vermeiden – bei der Personen mit höherem Risiko eher eine Versicherung abschliessen und dadurch die Prämien für alle steigen. Ein BerichtExterner Link des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen aus dem Jahr 2023 stellt fest: Vorschriften zum Recht auf Vergessenwerden können erhebliche Transaktionskosten mit sich bringen.
Und diese können sich in einem wettbewerbsorientierten Markt letztlich in den Prämien niederschlagen. Der Bericht stellt weiter die Frage nach einem breiten gesellschaftlichen Konsens zum Recht auf Vergessenwerden. Denn Personen mit geringem Risiko müssten ausreichend bereit sein, mehr zu zahlen, um eine Quersubventionierung von Personen mit hohem Risiko abzudecken. Über diese Bereitschaft gege es bis anhin keine verlässlichen Studien.
Swiss Re, einer der weltweit grössten Rückversicherer, warntExterner Link davor, dass Rahmenbedingungen zum Recht auf Vergessenwerden «eine Abweichung von der evidenzbasierten Risikobewertung und Preisgestaltung» darstellen könnten. Swiss Re argumentiert, dass die Risikoklassifizierung ein wichtiges Instrument bleibt, um Versicherungen bezahlbar und verfügbar zu halten. Das Unternehmen lehnte es ab, auf Fragen von Swissinfo zu seiner Position zu antworten.
Befürworter:innen des Rechts auf Vergessenwerden halten diese Risiken für übertrieben. «Entgegen den düsteren Vorhersagen der Versicherungsbranche ist der Markt in Frankreich nach der Einführung des Rechts auf Vergessenwerden nicht zusammengebrochen», sagt Dr. Françoise Meunier, Gründerin der europäischen InitiativeExterner Link «Ending Discrimination Against Cancer Survivors».
Eine Lösung für alle und alles?
Ein Grund, warum diese Debatte so schwer zu lösen ist, liegt darin, dass Krebs sehr unterschiedliche Risikoprofile umfasst. Für Versicherer ist es schwierig, diese Komplexität in klare, praktikable Regeln umzusetzen. Für Ärzt:innen und Überlebende ist es frustrierend, wenn eine frühere Diagnose als dauerhaftes Risiko behandelt wird.
Der medizinische Onkologe Matti Aapro sagt, dass sich Versicherer auf transparente, regelmässig aktualisierte «Referenztabellen» stützen sollten, die auf medizinischen Erkenntnissen basieren.
Für jede Krebsart, jedes Stadium und jeden Behandlungsweg würde die Tabelle angeben, nach wie vielen Jahren ohne Rückfall ein zusätzliches Risiko vernachlässigbar wird. Und eine frühere Diagnose deshalb keine Ausschlüsse oder Ablehnungen mehr rechtfertigen sollte.
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Varianten solcher Tabellen existieren bereits in anderen europäischen Ländern, in denen es Regelungen zum Recht auf Vergessenwerden gibt.
Die Schweiz steht erst am Anfang, eine solche Evidenzbasis aufzubauen. Eine laufende StudieExterner Link an der Universität Genf unter der Leitung des Epidemiologen Robin Schaffar wird die langfristige «Übersterblichkeit» untersuchen – eine statistische Methode, um zu berechnen, wann die Sterblichkeit der Überlebenden wieder dem Niveau der Allgemeinbevölkerung entspricht.
«Ziel ist es, fundierte Bevölkerungsdaten zu liefern», sagt Schaffar. «Damit sich die Diskussion, wenn sie konkreter wird, auf reale Zahlen stützen kann und nicht nur auf Emotionen.»
Editiert von Nerys Avery/vm/gw, Übertragung aus dem Englischen: Aleksandra Hiltmann/rig
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