Baselbieter Kita-Beiträge sollen ab August 2028 ausgezahlt werden
Der Kanton Baselland wird die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung ab dem 1. August 2028 auszahlen. Dies teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.
(Keystone-SDA) Die neue Regelung sieht vor, dass der Kanton 25 Prozent der familienexternen Kinderbetreuungskosten übernimmt, unabhängig vom Einkommen. Die Gemeinden behalten zudem ihre einkommensabhängigen Subventionen, wie es in der Mitteilung hiess.
Anspruchsberechtigt seien Eltern von Kindern vom Alter von drei Jahren bis zum Ende der Primarschule. Sie müssten aber ein gemeinsames Mindestarbeitspensum von 120 Prozent vorweisen können – Alleinerziehende ein Pensum von 20 Prozent.
Bis dahin sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig, wie die Regierung schrieb. Die Gesamtkosten für den Kanton werden jährlich auf rund 36 Millionen Franken geschätzt. Die Exekutive erhoffe sich dadurch eine substantielle Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie positive Auswirkungen auf die Standortattraktivität des Kantons.
Die Revision des Gesetztes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) ist ein vom Landrat im Juni gutgeheissener Gegenvorschlag zu einer Initiative der SP. Die Sozialdemokraten hatten daraufhin ihre Initiative zurückgezogen.
SP will frühere Umsetzung
Aus Sicht der SP Baselland ist die Verzögerung unverständlich, wie sie ebenfalls am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Die Partei will nach eigenen Angaben alles daran setzen, dass die Entlastung bei der Kinderbetreuung bereits ab Januar 2028 greift.
Im Kanton Baselland bestehe grosser Handlungsbedarf, wie es von Seiten der Partei weiter hiess. Sie habe ihre Initiative gerade im Sinne einer raschen Umsetzung zurückgezogen. Nach dem klaren Entscheid des Landrats dürfe die Entlastung nicht «unnötig aufgeschoben werden», wurde Fraktionspräsident Adil Koller zitiert.