Botschaft zur 11. AHV-Revision: Regierung hält am Konzept punktueller Veränderungen fest
Die Schweizer Regierung hält den generellen Umbau des Systems der sozialen Sicherheit laut ihrer am Freitag (04.02.) veröffentlichten Botschaft zur 11. AHV-Revision nicht für geboten. Sie will Lücken schliessen und überholte Leistungen abschaffen.
Die Schweizer Regierung hält den generellen Umbau des Systems der sozialen Sicherheit laut seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision nicht für geboten. Vielmehr sollen weiterhin Lücken geschlossen und überholte Leistungen abgeschafft werden. Der finanzielle Mehrbedarf bis 2025 kommt 5,5 Mehrwertsteuer (MWST)-Prozentpunkten gleich.
Nachdem die Regierung am vergangenen Mittwoch (02.02.) ihre definitiven Entscheide zur 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vorgelegt hatte, wurde am Freitag (04.02.) die Botschaft veröffentlicht. Darin finden sich auch die Überlegungen des Bundesrates zu anstehenden Herausforderungen und Entwicklungen für das Versicherungssystem. Er will beim heutigen System bleiben.
"Der Bundesrat hält den generellen Umbau der Sozialen Sicherheit für nicht geboten", heisst es in der Botschaft. Bei den verschiedenen denkbaren Alternativen - Grundversicherungsmodelle oder Ersatz von Versicherungs- durch Bedarfsleistungen - würden die Ziele des heutigen Systems der wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Integration gefährdet.
Weiter sei das heutige System in der Bevölkerung breit akzeptiert. "Ein Abrücken vom Versicherungsprinzip und eine Verstärkung der Umverteilung könnte diesen Rückhalt schwächen", schreibt der Bundesrat.
Der Bundesrat stellt aber auch fest, dass der Spielraum der Sozialversicherungen aus finanziellen Gründen gering ist. Er will deshalb auch in Zukunft das Leistungssystem der Sozialversicherungen den sich wandelnden Gegebenheiten anpassen. Dies könne innerhalb eines wirtschaftlich verkraftbaren Rahmens den Ausbau von Leistungen wie auch den Abbau bedeuten, wenn für Leistungen keine soziale Notwendigkeit mehr bestehe.
Verbesserungen sollten soweit möglich bleiben, als sie wichtige Bedürfnisse deckten. Als Beispiel sind in der Botschaft Leistungen bei Mutterschaft oder höhere Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge zum Erhalt der Rentenhöhe angeführt.
Was die Ausgaben der Sozialen Sicherheit angeht, werden sie laut Bundesrat allein schon aus demographischen Gründen steigen. Für alle neun Sozialversicherungen steigt der Finanzbedarf von knapp 83 Milliarden Franken pro Jahr auf gut 100 Milliarden Franken im Jahr 2010.
Von den 17 zusätzlich benötigten Milliarden sollen acht Milliarden durch das wirtschaftliche Wachstum gedeckt werden. Neun Milliarden oder der Gegenwert von 3,4 MWST-Prozentpunkten sind andersweitig zu finanzieren. Erforderliche Mehreinnahmen zur Erhaltung des Leistungssniveaus in der AHV und IV sollen gemäss Bundesrat über die MWST erhoben werden, wobei auch die Erträge einer allfälligen Energiesteuer ins Auge gefasst würden.
Bis 2025 beträgt der Finanzierungsbedarf 128,5 Milliarden Franken (weitere 5,5 MWST-Prozentpunkte). Der Bundesrat geht bei diesen Annahmen davon aus, dass das jährliche Wirtschaftswachstum ab dem Jahr 2010 wegen des Rückgangs der erwerbstätigen Bevölkerung nur noch 0,7 Prozent beträgt und keine Änderungen am Leistungssystem mehr vorgenommen werden.
SRI und Agenturen

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