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Asylinitiative ist gültig

Die Botschaft der SVP-Initiative ist klar. Keystone

Die SVP-Asylinitiative "gegen Asylrechts-Missbrauch" ist formell zu Stande gekommen. Dies gab die Bundeskanzlei nach Prüfung der Unterschriften-Listen am Mittwoch (06.12.) bekannt. Von insgesamt 108'626 eingereichten Unterschriften seien 107'438 gültig.

Gemäss der am 13. November eingereichten Initiative kann in der Schweiz kein Asylgesuch mehr stellen, wer über einen sicheren Drittstaat einreist und dort ein Asylgesuch hätte stellen können. Wer dennoch kommt, erhält nur das Minimum an Fürsorge. Die Arbeitsmöglichkeiten für abgewiesene Gesuchsteller werden
eingeschränkt.

Der Bundesrat habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis spätestens am 13. November 2001 den Entwurf zu einer Botschaft des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte auszuarbeiten, heisst es in der Mitteilung der Bundeskanzlei weiter.

Die SVP-Initiative «gegen Asylrechts-Missbrauch» ist das zweite Volksbegehren der Schweizerischen Volkspartei zum Thema Asyl. Ihre erste war am 1. Dezember 1996 mit knapp 54 Prozent Nein-Stimmen verworfen worden. Sie wollte die illegale Einwanderung stoppen, dem Asylrechts-Missbrauch einen Riegel schieben und das Asylverfahren verkürzen.

swissinfo und Agenturen

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