Behinderte sollen ihr Leben selber bestimmen
Mit der 4. Revision der Invaliden-Versicherung (IV) schlägt der Bundesrat den Räten eine sogenannte Assistenz-Entschädigung vor. Sie soll das komplizierte und teilweise ungerechte System ablösen. Auch strebt die Vorlage eine finanzielle Konsolidierung des defizitären Sozialwerkes an.
Für betreuungs- und pflegebedürftige Behinderte gibt es heute die Hilflosen-Entschädigung, Pflegebeiträge an Minderjährige und Hauspflege-Beiträge.
Dieses verwirrliche und lückenhafte System soll durch eine direkt ausbezahlte Assistenz-Entschädigung von monatlich rund 400 bis 1’600 Franken ersetzt werden. Dadurch werde den Betroffenen mehr Autonomie verschafft, sagt die Landesregierung.
Ausbildungs-Mehrkosten werden bezahlt
Für zu Hause lebende Behinderte schlägt der Bundesrat gegenüber der Hilflosen-Entschädigung eine Verdoppelung vor. Neu sollen auch psychisch oder leicht geistig Behinderte eine Entschädigung erhalten. Für Minderjährige gibt es einen Intensivpflege-Zuschlag. Die Assistenz-Entschädigung führt zu jährlichen Mehrkosten von 162 Mio. Franken.
Geändert wird auch das überholte Taggeldsystem. Neu wird der Lohnersatz, den Behinderte während einer Eingliederungs-Massnahme erhalten, von Geschlecht und Zivilstand unabhängig sein. Damit Behinderte in der beruflichen Weiterbildung die gleichen Chancen haben, soll die IV die invaliditäts-bedingten Mehrkosten übernehmen.
Kosten senken
Mehrere Massnahmen zielen darauf ab, die Ausgaben zu senken. Allein mit der Aufhebung der Zusatzrente für den Ehegatten sollen längerfristig rund 400 Mio. Franken pro Jahr eingespart werden. Kostensenkungen erwartet die Regierung auch von effizienteren Strukturen und Verfahren.
Kritik
Behinderten-Organisationen und Gewerkschaften bemängeln an der von der Regierung verabschiedeten 4. IV-Revision die allzu tiefe Assistenz-Entschädigung. Die Christlich-Demokratische Volkspartei CVP indessen ortet weiteres Sparpotenzial.
swissinfo und Agenturen
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