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Gegen Leistungsabbau bei geistig Behinderten

Menschen mit geistiger Behinderung sollen auch künftig ihren Lebensstandard halten können. Dies forderten die Delegierten der Elternvereinigung "insieme" am Samstag an ihrer Versammlung in Bern.

Hintergrund der Forderung ist die Tatsache, dass seit 2008 mit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs die Kantone für die Finanzierung von Behinderten-Institutionen zuständig sind. Es sei deshalb entscheidend, dass «insieme» bereits jetzt Einfluss auf die künftigen Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung nehme, sagte Zentralpräsident Walter Bernet.

Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung hätten festgestellt, dass einzelne Angebote, die bisher noch im Budget der Institution lagen, nun gestrichen worden seien oder separat verrechnet würden, hiess es weiter. Einem solchen schleichenden Leistungsabbau wolle man frühzeitig begegnen.

Die «insieme»-Delegierten verabschiedeten deshalb das Positionspapier «Grundsätze und Mindestanforderungen». Eine Kernforderung des Papiers besteht darin, dass die Kantone dieselben einheitlichen Qualitätsansprüche an die Institutionen stellen, wie sie der Bund bisher gefordert hatte.

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