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Integration durch Schweizer Pass

Händen greifen nach dem roten Schweizer Pass
Wird den Schweizer Behörden nicht aus den Händen gerissen: der rote Pass. Keystone

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen bei der Geburt automatisch den Schweizer Pass erhalten. Ausländern der zweiten Generation, die in der Schweiz zur Schule gingen, soll die Einbürgerung erleichtert werden.

«Wir wollen, dass Personen, die eigentlich Schweizer sind, aber ohne roten Pass, rascher und einfacher zu Schweizern mit rotem Pass werden», sagte Justizministerin Ruth Metzler vor den Medien in Bern. Der Bundesrat schicke nun seine «mutigen» Vorschläge zur Revision des Einbürgerungsrechts in die Konsultation schicken. Diese läuft bis Mitte Mai.

In Sachen Einbürgerung ist die Schweiz europäisch gesehen ein Sonderfall: 630′ 000 Ausländerinnen und Ausländer erfüllen heute die Voraussetzungen zur Einbürgerung, aber nur 20’000 werden pro Jahr eingebürgert. Das will der Bundesrat ändern.

Automatische Einbürgerung bei Geburt

Im Zentrum der Vorschläge steht die automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration. Die Regierung stützt sich bei ihren Vorschlägen auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe, die 1999 vom damaligen Bundesrat Arnold Koller eingesetzt worden war. In dieser Arbeitsgruppe nahmen Vertreter verschiedener Bundesstellen und der Kantone Einsitz. Die Einführung dieses so genannten ius soli war auch von der Eidgenössischen Ausländer-Kommission gefordert worden.

Erleichterungen auch bei den «Secondos»

Bei der zweiten Generation von Ausländerinnen und Ausländern schlägt der Bundesrat Einbürgerungs-Erleichterungen vor, sofern sie mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben. Die Verantwortung für die Einbürgerung sollen die Kantone behalten, sie sollen aber einheitliche bundesrechtliche Kriterien anwenden.

Der Bundesrat zieht auch in Betracht, dass in der Schweiz geborene Ausländer der zweiten Generation das Bürgerrecht durch eine blosse Erklärung erwerben können.

Rechtsanspruch und gleiche Gebühren

Weiter ist der Bundesrat der Ansicht, dass gegen die Ablehnung von Einbürgerungen ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bestehen soll.

Damit soll der willkürlichen und diskriminierenden Abweisung von Einbürgerungsgesuchen durch die Gemeinden begegnet werden. Bundesrätin Metzler erinnerte an den Fall Emmen im Kanton Luzern, wo im März 2000 in einer Abstimmung 48 Personen aus dem Balkan wegen ihrer Herkunft durchwegs die Einbürgerung verweigert worden war.
Ferner müssten die Gebühren für eine Einbürgerung auf bloss kostendeckende Beträge von rund 800 Fr. reduziert und die Verfahren soweit wie möglich vereinfacht werden.

Eine erste Vorlage zur erleichterten Einbürgerung war 1983 am Volks- und Ständemehr, eine zweite 1994 am Ständemehr gescheitert.

swissinfo und Agenturen

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