«Vaffanculo» ist doch eine Beleidigung
Der Rausschmiss und die Beschimpfung eines Betreibungsbeamten mit "vaffanculo" kommen einen Aargauer Ladenbesitzer teuer zu stehen. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu 1000 Franken Busse bestätigt.
Der Ladenbesitzer hatte den Zustellbeamten des Betreibungsamtes Wohlen im Mai 2006 mit «vaffanculo» beschimpft und ihn aus seinem Lokal geworfen.
Das Aargauer Obergericht sprach ihn dafür der Beschimpfung sowie der Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig und bestrafte ihn mit 1000 Franken Busse.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen. Er hatte behauptet, dass der italienische Ausdruck «vaffanculo» eine blosse Unmutsbekundung darstelle. Laut den Lausanner Richtern wird «vaffanculo» mit «Leck mich am Arsch» übersetzt.
Der Ursprung des Wortes sei «va a fare in culo», was sich wörtlich mit «geh es in den Arsch machen» übersetzen lasse. In Verbindung mit dem Rausschmiss sei der geäusserte Begriff damit in jedem Fall eine herabsetzende Beleidigung.

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