
Elf-Leuna-Affäre:60 Ordner aus der Schweiz

Die von der Schweiz angebotenen Ermittlungs-Akten zur Leuna-Affäre stehen ab sofort den deutschen Behörden zur Verfügung. Sie trafen am Freitagabend beim General-Bundesanwalt in Karlsruhe ein.
Die Akten sollen Bewegung in die stockenden deutschen Ermittlungen zur Leuna-Affäre bringen. Der Genfer General-Staatsanwalt Bernhard Bertossa hatte die deutsche Justiz wegen ihrer schleppende Untersuchungen in der Elf-Leuna-Affäre kritisiert.
60 Ordner
Bei den Unterlagen aus der Schweiz handelt es sich um etwa 60 Aktenordner plus Anlagen, die der Genfer Untersuchungs-Richter Paul Perraudin in den letzten vier Jahren angelegt hatte. Die Schweizer Ermittler hatten die Akten bereits wiederholt den zuständigen deutschen Staatsanwälten angeboten, ohne dass diese darauf eingegangen waren.
Erst das Bundes-Justizministerium hatte vor einer Woche das Angebot des Genfer General-Staatsanwalts Bernhard Bertossa zur Überstellung der Akten angenommen. Damit kann nun auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages beim Generalbundesanwalt Akteneinsicht oder die Überstellung der Unterlagen beantragen.
Befragung von Zeugen
Der SPD-Obmann im Spenden-Untersuchungs-Ausschuss des Bundestages, Frank Hofmann, kündigte unterdessen vor Journalisten in Berlin an, das Gremium werde in der Woche ab 17. September in Paris französische Zeugen zur Leuna- Affäre befragen. Das französische Justizministerium habe dazu seine Einwilligung erteilt.
Bei der Affäre geht es um die Frage, ob in Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie an den französischen Konzern Elf-Aquitaine Anfang der 90er Jahre Schmiergelder an die CDU oder an CDU-Politiker gezahlt wurden.
swissinfo und Agenturen

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