
Konflikt um Aufhebung der Buchpreisbindung in der Schweiz
Die Schweizer Buchhändler und Verleger setzen sich gegen den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Buchpreisbindung aufzuheben, zur Wehr. Der Dachverband legt bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Beschwerde ein.
Die Schweizer Buchhändler und Verleger setzen sich gegen den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Buchpreisbindung aufzuheben zur Wehr. Der Dachverband legt bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Beschwerde ein. Die Weko ihrerseits hält an ihrem Entscheid fest.
Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) könne überzeugende juristische und ökonomische Argumente ins Feld führen, teilte der Verband am Montag (11.10.) mit. Gestützt darauf verlange er, dass die Wettbewerbskommission ihre Verfügung vom 6. September aufhebe.
Der SBVV empfindet es als stossend, dass die Wettbewerbshüter die Medien informiert haben, noch bevor die direkt Betroffenen orientiert worden seien. Das sei rechtswidrig. Ausserdem hätten die Wettbewerbshüter wesentliche Tatsachen nicht beachtet. Die Wettbewerbskommission habe ferner den Sachverhalt falsch und unzureichend abgeklärt. Gestützt darauf habe sie eine vom Kartellgesetz nicht gewollte und damit rechtswidrige Rechtsfolge verfügt, nämlich die Unzulässigkeit der Buchpreisbindung.
«Der Verfahrensverlauf vermittelt den Eindruck, dass es der Wettbewerbskommission bei der Buchpreisbindung nicht so sehr um die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ging, sondern einzig darum, innert kürzester Zeit einen Negativentscheid vorzulegen», erklärte SBVV-Präsident Hans Felix Guyer. Die Kommission habe nicht einmal den EU-Entscheid abwarten wollen.
Im Verfahren habe es die Weko zudem abgelehnt, die direkt Betroffenen im Rahmen einer förmlichen Anhörung auch mündlich zu Wort kommen zu lassen. Die Weko habe eine fundierte Diskussion über die ökonomischen Aspekte der Buchpreisbindung verhindert.
Die Wettbewerbskommission hatte am 6. September die Preisbindung im deutschsprachigen Buchhandel in der Schweiz verboten. Diese beseitige den Wettbewerb und verstosse damit gegen das Kartellgesetz.
Die Beschwerde ändere nichts an der Entscheidung der Wettbewerbskommission, sagte Weko-Sprecher Patrik Ducrey auf Anfrage. Man warte jetzt ab, welche weiteren Schritte die Rekurskommission einleite. Rekurse gegen Weko-Entscheide seien relativ häufig.
90 Prozent aller deutschsprachigen Bücher kosten heute in der Schweiz in allen Buchhandlungen gleich viel. Feste Ladenpreise bei Büchern seien wettbewerbskonform, sofern zwischen den Verlagen Preiskonkurrenz bestehe, argumentierte der SBVV.
Scharfe Kritik am Entscheid der Weko, die Preisbindung im Buchhandel aufzuheben, übten neben den Buchhändlern und Verlegern auch Schriftsteller, Gewerkschaften und die Kulturstiftung Pro Helvetia.
SRI und Agenturen

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