Schweiz leitet Terrorermittlungen ein
Nun ermittelt auch die Schweiz gegen einen Mann, der ein Attentat in Spanien geplant haben soll. Der Mann sitzt in Zürich in provisorischer Auslieferungshaft. Er steht im Verdacht, terroristische Aktivitäten vorbereitet zu haben.
Die Vorbereitungen könnten terroristische Aktivitäten im Ausland wie auch in der Schweiz betreffen.
Konkret gehe es bei dem Verdacht auch um die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, sagte Hansjürg Mark Wiedmer, Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA), am Donnerstag. Spanien verdächtigt den Mann, als Anführer einer islamistischen Gruppe einen Anschlag auf das Oberste Gericht Spaniens geplant zu haben.
Enge Kontakte mit Spanien
Der Umstand, dass nun sowohl in Spanien als auch in der Schweiz Verfahren gegen den Mann laufen, spiele für die Ermittlungen keine Rolle, sagte der BA-Sprecher weiter.
Denn der Kontakt zwischen den Strafverfolgungsbehörden der beiden Länder sei eng. So hätten auch persönliche Kontakte zwischen der Bundesanwaltschaft und dem verfahrensführenden spanischen Untersuchungsrichter Baltasar Garzón stattgefunden.
Von der Ausschaffungs- in Auslieferungshaft
Der Mann, der seit September in der Schweiz in Ausschaffungshaft sass, wurde am Donnerstag in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Die Schweiz reagierte damit auf ein Gesuch Spaniens. Eine rasche Auslieferung ist aber nur möglich, wenn der Festgenommene dazu sein Einverständnis gibt.
Das Verhaftgesuch von Interpol Madrid traf am Donnerstag in Bern ein, wie der Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ), Folco Galli, erklärte. Das Bundesamt habe darauf umgehend die provisorische Auslieferungshaft angeordnet.
Nach Angaben des spanischen Justizministeriums hat Untersuchungsrichter Baltasar Garzón die spanische Regierung um einen Auslieferungsantrag an die Schweiz gebeten. Madrid könnte am Freitag darüber entscheiden.
Auslieferung?
Der 31-jährige Mann aus Algerien oder den Arabischen Emiraten, der am 28. August in der Schweiz wegen ungültiger Papiere verhaftet wurde, soll nun erst einmal angehört werden. Stimmt er einer vereinfachten Auslieferung nach Spanien zu, kann diese unverzüglich vorgenommen werden.
Wehrt er sich dagegen, muss Madrid einen Auslieferungsantrag an Bern formulieren. Einen Auslieferungsentscheid des BJ kann der Betroffene beim Bundesgericht anfechten.
Telefonieren erlaubt
Dass der Mann aus dem Gefängnis heraus telefonieren und weitgehend ungehindert Kontakte zur Aussenwelt haben konnte, ist auf die geltende Rechtsprechung zurückzuführen, wie Viktor Gähwiler, Direktor Gefängnisse des Kantons Zürich, erklärte. Ausschaffungshäftlinge gälten gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht als Straftäter.
So war es dem Mann möglich, ungehindert die Telefone zu benutzen, die auf jedem Stockwerk der Ausschaffungsabteilung des Flughafen-Gefängnisses installiert sind. Auch der Briefverkehr des Mannes wurde nicht zensuriert, und er konnte Besuche empfangen.
Landesweite Razzien in Spanien
In der Nacht auf Dienstag hatte die spanische Polizei bei landesweiten Razzien eine Zelle von militanten Islamisten ausgehoben und acht Verdächtige festgenommen. Die meisten stammen aus Algerien und Marokko. Abgehörte Telefongespräche deuteten auf den Mann in der Schweiz als deren Anführer hin. Er soll Kontakte zur algerischen Terrorgruppe GIA (groupe islamique armé) haben.
Die in Spanien Verhafteten hatten nach Angaben aus dem Innenministerium in Madrid geplant, mit einem Lastwagen einen grossen Bombenanschlag auf das Oberste Gericht zu verüben.
swissinfo und Agenturen
Parallel zur Verfahrens-Eröffnung der Bundesanwaltschaft lief am Donnerstag auch ein von Spanien angestrengtes Auslieferungs-Verfahren an.
Das Bundesamt für Justiz versetzte den Mann auf Ersuchen Spaniens in provisorische Auslieferungshaft.
Der Verdächtige profitierte in Kloten vom lockeren Haftregime für Ausschaffungs-Häftlinge und konnte ungehindert telefonieren.
Spanische Beamte haben am Montag und Dienstag acht islamistische Militante verhaftet.
Sie sollen geplant haben, einen Lastwagen mit 500 kg Sprengstoff vor dem Obersten Gericht in Madrid explodieren zu lassen.
Doch der verdächtigte Führer sass seit Ende August in der Schweiz in Ausschaffungshaft, was die Bundesanwaltschaft nicht wusste.
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