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Strafprozessrechts-Vereinheitlichung praktisch unter Dach

Nicht nur das Recht, auch die Strafrechtsprozeduren werden vereinheitlicht. imagepoint

Die Vorgabe, das Strafprozessrecht bis 2010 zu vereinheitlichen, könnte eingehalten werden. Am Mittwoch ist der Nationalrat in den meisten Punkten dem Ständerat gefolgt.

Streitpunkt bis zum Schluss blieb das abgekürzte Verfahren, das Staatanwalt und Beschuldigten in gewissen Grenzen Absprachen über Schuld und Strafe erlaubt.

Der Nationalrat hat am Mittwoch das vereinheitlichte Strafprozessrecht mit 162 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Am dritten Tag der Beratungen ging es vor allem um die Frage, ob Staatsanwalt und Angeschuldigte einen «Deal» aushandeln dürfen.

Vergeblich wehrte sich eine linke Kommissionsminderheit gegen das abgekürzte Verfahren. Sie warnte vor einem «Zweiklassensystem», von dem vor allem raffinierte Wirtschaftskriminelle profitieren würden. Dafür seien auch Beweisschwierigkeiten oder eine drohende Verjährung keine Rechtfertigung.

An Grundsätzen gerührt

Justizminister Christiph Blocher gab zu, dass mit dem neuen Verfahren «an Grundsätzen gerührt» werde, verwies aber auf den Effizienzgewinn und die positiven Erfahrungen einiger Kantone. Ausserdem müsse ohnehin der Richter seine Zustimmung geben.

Obwohl auch auf bürgerlicher Seite einiges Unbehagen herrschte, wurde das abgekürzte Verfahren mit 117 zu 48 Stimmen gutgeheissen. Indem er aber die Zustimmung der Zivilklägerschaft voraussetzte, schuf der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer.

Nach dem gleichen System verfuhr er beim neuen Instrument des Strafbefehls. Einen solchen kann der Staatsanwalt erlassen, wenn er eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden oder eine Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten für ausreichend hält.

Romands skeptisch

Bei der Vereinheitlichung der 29 verschiedenen Strafprozessordnungen von Bund und Kantonen war der Nationalrat ansonsten weitgehend Bundesrat und Ständerat gefolgt. Einigkeit herrschte insbesondere über die Einführung des Staatsanwaltmodells.

Dabei leitet der Staatsanwalt anstelle von Untersuchungsrichtern das Ermittlungsverfahren. Mit einem Rückweisungsantrag zur Wehr gesetzt hatte sich aber eine Minderheit aus der Romandie. Dort ist das Staatsanwaltmodell gänzlich unbekannt. Einer Mehrheit war aber der erhoffte Effizienzgewinn wichtiger.

Mediation verworfen

Dem Effizienzgedanken war am Dienstag auch das Mediationsverfahren zum Opfer gefallen. Ein erst vor kurzem bekannt gewordener Versuch in Zürich zeige, dass dieses die Verfahren verteure und wesentlich in die Länge ziehe, sagte Justizminister Blocher.

Die Mediation, für welche die Linke vergeblich kämpfte, hätte dem Staatsanwalt die Möglichkeit gegeben, zwischen Opfer und Täter eine einvernehmliche Lösung zu fördern. Ohnehin war die Ratslinke mit fast all ihren Minderheitsanträgen unterlegen. So konnte sie nicht verhindern, dass zur Aufklärung schwerer Straftaten auch rechtswidrig erlangte Beweise verwendet werden können.

Bessere Verteidigungsrechte

Unbestritten war dagegen der Ausbau der Verteidigungsrechte als Ausgleich zur Stärkung des Staatsanwaltes. Der Nationalrat will die Position des «Anwalts der ersten Stunde» sogar noch ausbauen und ihn schon bei der ersten polizeilichen Einvernahme zulassen.

Obwohl noch zahlreiche Differenzen bestehen, sind die Chancen gut, dass das Parlament die Vorlage noch dieses Jahr unter Dach bringt. In Kraft setzten möchte der Bundesrat die neue Strafprozessordnung 2010.

Mit der Vereinheitlichung erfüllt das Parlament den Verfassungsauftrag der am 12. März 2000 gutgeheissenen Justizreform. In diesem Rahmen befindet sich derzeit auch eine einheitliche Zivilprozessordnung in der parlamentarischen Beratung. Die Reorganisation der Bundesgerichte ist schon abgeschlossen.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz ist die Strafprozessordnung in 29 unterschiedliche Bestimmungen gefasst, in 26 kantonale und 3 des Bundes.

Diese normative Zerstreuung liegt an der alten konstitutionellen Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen.

Im Jahr 2000 haben das Stimmvolk und die Kantone mit grosser Mehrheit eine Verfassungsänderung angenommen, welche dem Bund gesetzgeberische Kompetenzen im Bereich der Strafprozessordnung erteilt.

Die Landesregierung hat folglich Ende 2005 einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der verschiedenen Strafprozessordnungen gemacht.

So wie in vielen anderen Ländern auch, wird in Zukunft nicht nur aufgrund eines gemeinsamen Strafgesetzbuches untersucht und gerichtet – es werden bald im ganzen Land die gleichen Strafprozessrichtlinien angewendet.

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